Kolumne RHEINPFALZ Plus Artikel Aufräumen im Paragrafen-Dschungel: Alles nur Schaumschlägerei?

Bislang von einer eigenen Landesverordnung vor übereifrigen Sammlern geschützt: die Weinbergschnecke.
Bislang von einer eigenen Landesverordnung vor übereifrigen Sammlern geschützt: die Weinbergschnecke.

Hierzulande ist alles geregelt. So gibt es zum Beispiel seit dem Jahr 1982 eine Landesverordnung über das Sammeln von Weinbergschnecken. Es kann ja nicht angehen, dass jeder die Weichtiere einsackt, wie er gerade Appetit hat. Dann wäre die Art längst ausgerottet. Aber jetzt hat man in den Stuben der Mainzer Ministerialbürokratie gemerkt, dass die Schneckenverordnung überflüssig geworden ist. Längst gibt es im Naturschutzrecht des Bundes Paragrafen, die den kleinen Schleimern genug Schutz garantieren.

Also kann die Landesverordnung weg. Ihre rückstandslose Beseitigung wird mit dem neuen Rechtsbereinigungsgesetz erfolgen, das gegen Ende einer jeden Wahlperiode ansteht. Die Sinnhaftigkeit dieses regelmäßigen Reinemachens sollte außer Zweifel stehen: Auch in unserem schönen Rheinland-Pfalz verabschiedet der Landtag fleißig immer neue Gesetze. Meist erlaubt er dabei der Regierung, Verordnungen zu erlassen, welche die Dinge noch penibler regeln. Und da die Welt kompliziert, der Landtagsabgeordnete fleißig und der Ministerialbeamte nicht minder emsig ist, werden sie immer mehr, diese Gesetze und Verordnungen des Landes.

Wo es sich der Amtsschimmel gut gehen lässt

Das ist natürlich nicht nur gut. Man nennt es auch Regelungswut, ein Nährboden, auf dem der Amtsschimmel gar prächtig gedeiht. Deshalb machen die Abgeordneten einmal in der Wahlperiode ein Gesetz, mit dem wenigstens solche Rechtsnormen außer Kraft gesetzt werden sollen, die völlig gegenstandslos geworden sind. Jetzt ist es wieder soweit. Der Paragrafen-Dschungel wird gelichtet. Sage und schreibe 25 Verordnungen und „zwei altrechtliche Vorschriften zum Kirchenrecht“ sollen aufgehoben werden! Sie alle werden mitleidlos in den Mülleimer der Rechtsgeschichte geworfen. Rechtsbereinigung nennt man das. Es diene der Klarheit und Übersichtlichkeit des geltenden Rechts, und nicht zuletzt der Entbürokratisierung durch den Abbau überflüssiger Normen, lobt sich die Landesregierung.

Dienstwohnung weg, Verordnung überflüssig

Niemand sollte sich allerdings der Illusion hingeben, das Reinemachen bringe wirklich Luft und Licht in den Paragrafendschungel. Nein, die Schnecken-Verordnung ist ja schon längst durch ohnehin vorrangiges Bundesrecht ersetzt. Und die Landeswahlgeräteverordnung aus dem Jahr 2004 braucht mangels geeigneter Wahlgeräte auch keiner mehr.

Dass die ebenfalls aufzuhebende Landesverordnung über die gleichzeitige Durchführung der Europa- und Kommunalwahlen 2014 überflüssig geworden ist, leuchtet ebenfalls auf den ersten Blick ein. Und weil das Landesamt für Vermessung in seiner Zentrale in Koblenz keine Dienstwohnung mehr unterhält, ist die entsprechende Verordnung ebenfalls obsolet.

Wie viele Verordnungen braucht das Land

Sind Sie ernüchtert, was das Ausmaß der Rechtsbereinigung betrifft? Es kommt noch dicker: Vor 30 Jahren gab es rund 1500 Gesetze und Verordnungen im Land. Vor 15 Jahren waren es nur 1149 und im Jahr 2010 nur noch 1138. Aber im Spätsommer 2015 waren es wieder 1168 Gesetze, Verordnungen und Staatsverträge. Inzwischen haben wir sogar wieder 1205 solcher Regelwerke mit rechtsetzender Wirkung.

Die Mainzer Ampel-Koalition aus SPD, FDP und Grünen regelt also kräftig. Was will man von einer Ampel sonst erwarten.

x