Rheinland-Pfalz „Ankündigung kann auch bei Eintritt sein“

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Reicht die vereinbarte Kontrolle der Behindertenwerkstätten durch das Land aus? „Ja“, heißt es aus dem Sozialministerium, „nein“ vom Landesrechnungshof. Der Streit darüber beschäftigte gestern den Haushalts- und Finanzausschusses des Landtags in einer mehr als vierstündigen Sitzung.

«MAINZ.»Die in einem Rahmenvertrag Ende 2018 vereinbarte Prüfung ist ein Novum: In den vergangenen 23 Jahren durfte das Land nicht kontrollieren, ob die Behindertenwerkstätten das ihnen ausgezahlte Steuergeld vereinbarungsgemäß verwendet haben. Es geht um einen Betrag von zuletzt 260 Millionen Euro im Jahr. Der Landesrechnungshof hat vor vier Jahren Alarm geschlagen. Das führte dazu, dass das Land im Ausführungsgesetz zum Bundesteilhabegesetz sowohl eine anlasslose als auch eine anlassbezogene Prüfung der Werkstätten festlegte. Die Regierung hat mit den Trägern einen Rahmenvertrag verhandelt, in dem eine anlasslose Prüfung nur im Rahmen der Vergütungsvereinbarung spätestens alle drei Jahre vorgesehen ist. Anlassbezogen könne geprüft werden, wenn es einen Verdacht gebe, dass die vereinbarten Leistungen nicht erbracht würden. Der Präsident des Landesrechnungshofs, Jörg Berres, sagt, die Regelung zur anlasslosen Prüfung entspreche nicht dem Gesetz. Er forderte, den Vertrag möglichst schnell zu kündigen und nachzuverhandeln. „Die Prüfungsrechte werden ohne erkennbare Gründe beschnitten.“ So sei festgelegt, dass Anlass, Gegenstand und Umfang der Prüfung zuvor angekündigt werden müssten. Die SPD-Abgeordnete Anna Köbberling sagte, der Landtag habe bewusst darauf verzichtet, unangekündigte Prüfungen in den Werkstätten vornehmen zu lassen. Sozialstaatssekretär Alexander Wilhelm (SPD) wiederum sagte: „Es gibt keine Regelung, wie lange vorher die Ankündigung erfolgen soll. Sie kann auch unmittelbar bei Betreten des Gebäudes erfolgen.“ Das Sozialministerium bereitet die Ausschreibungen für das Prüfteam vor, das beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung angesiedelt sein wird. Es soll aus sechs Personen bestehen, darunter eine in leitender Funktion. Die Qualifikation soll etwa der von Betriebsprüfern in der Finanzverwaltung entsprechen. Sie werden die 36 Werkstätten für Behinderte prüfen, in denen rund 15.000 Menschen arbeiten, sowie sämtliche rund 1500 Einrichtungen der Behindertenhilfe. Das Team soll seine Arbeit bereits im Frühjahr aufnehmen.

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