Rheinland-Pfalz Anhörung: Dürfen Saar-Kohlegruben geflutet werden?

«Saarbrücken/Ensdorf.»Es ist eine wichtige Etappe im Genehmigungsverfahren um den vom Bergbaukonzern RAG beantragten Grubenwasseranstieg im Saarrevier: Am Montag beginnt in Ensdorf ein Erörterungstermin, in dem Einwendungen dagegen und Stellungnahmen dazu behandelt werden.
Es sei nicht einschätzbar, wie lange der Termin dauern werde, sagte der Leiter des Oberbergamtes des Saarlandes, Heinz-Georg Schramm. „Wir haben zumindest mal den Juni blockiert.“ So ein „Massenverfahren“ habe es im bergrechtlichen Bereich im Saarland noch nicht gegeben. Es geht um die Frage, ob die RAG nach dem in 2012 erfolgten Ende des Bergbaus im Saarland in einer ersten Phase die Gruben der einstigen Bergwerke in Duhamel und Reden bis 320 Meter unter Null volllaufen lassen darf. Bisher wird das Grubenwasser abgepumpt. In einem zweiten Schritt, der noch nicht beantragt ist, plant die RAG das Grubenwasser bis 2035 bis zur Tagesoberfläche ansteigen und in die Saar laufen zu lassen. Bürger befürchten durch die Teilflutung Erdbewegungen, den Austritt von Gasen und eine Verunreinigung des Grundwassers. Bei dem Termin zur Erörterung könne „jeder Einwender“ sein Anliegen vorbringen, sagte Schramm. Zudem dürften sich auch „Betroffene“ aus dem „Betrachtungsraum“ zu Wort melden: Dazu zählen rund 600.000 Einwohner in rund 30 Gemeinden. Dazu gehört auch die Stadt Lebach. Deren Bürgermeister Klauspeter Brill (parteilos) sagte: „Mir ist wichtig, die Hand zu heben und zu sagen: Hier besteht definitiv eine Gefahr für unsere Region und aus dem Grund darf hier eine Grubenflutung überhaupt nicht passieren, solange nicht ausgeschlossen werden kann, dass es zu Spätfolgen kommt, die momentan gar nicht absehbar sind.“ Wann das Oberbergamt eine Entscheidung über eine Genehmigung fällt, ist offen. Nach Angaben der RAG werden im Saarrevier jährlich 18 Millionen Kubikmeter Grubenwasser, das als Regenwasser in die Tiefe sickert und sich in den Schächten sammelt, an fünf Standorten über Tage gepumpt.