Rheinland-Pfalz AN RHEIN UND SAAR: Zu Abschiebungen auf Grundsätze verwiesen

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Nach der gescheiterten Abschiebung einer schwangeren Frau aus dem Iran hat das Integrationsministerium die Ausländerbehörden in Rheinland-Pfalz auf die besonderen Bestimmungen bei Schwangeren und Kranken hingewiesen. Der Abteilungsleiter im Integrationsministerium, Daniel Asche, sagte gestern im Wissenschaftsausschuss des Landtags, bei der Abholung der Patientin aus der Uniklinik in Mainz habe es sich um einen Sachverhalt gehandelt, „der nicht den üblichen Gepflogenheiten der ausländerrechtlichen Praxis entspricht“. Dabei verwies Asche unter anderem auf die nächtliche Uhrzeit und das Fehlen einer schriftlichen Bestätigung der Reisefähigkeit. Dies habe die Fachabteilung des Ministeriums veranlasst, die Ausländerbehörden dafür zu sensibilisieren, die Grundsätze zur Rückführung von Schwangeren und zu Abschiebungen aus Krankenhäusern einzuhalten. Entsprechend der Dublin-Regelung der EU sollte die 29-jährige Frau nach Kroatien abgeschoben werden, da sie und ihr Mann auf der Flucht dort registriert worden waren. Die Schwangere und ihr Sohn wurden in der Nacht zum 18. Oktober von Polizisten aus der Uniklinik geholt, wo die Frau wegen ihrer Diabetes-Erkrankung stationär behandelt wurde. Mit ihrem aus dem Abschiebegefängnis abgeholten Mann und ihrem Sohn wurde die Frau nach Hannover gebracht. Auf dem Flughafen weigerte sich die Familie der Ausländerbehörde Mainz-Bingen zufolge, die von der Bundespolizei bestellte Maschine nach Zagreb zu betreten. Der Pilot lehnte es daraufhin ab, die Familie zu befördern. Der Mann wurde ins Gefängnis zurückgebracht, die Frau in Hannover am Bahnhof gelassen. Sie fuhr mit ihrem Kind nach Ingelheim zurück. Weil ihr ein Stau auf der Autobahn 3 in Heiligenroth bei Montabaur zu lange dauerte und sie auf die Toilette musste, hat eine Frau ihr Auto auf der Autobahn stehen lassen und ist zu einer nahen Raststätte gelaufen. Als sich der Stau auflöste, behinderte ihr Wagen auf der linken Spur den Verkehr, wie die Verkehrsdirektion Koblenz mitteilte. Als die betagte Frau zurückkehrte, wurde sie von der Polizei eindringlich verwarnt und musste ein Bußgeld zahlen.

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