Rheinland-Pfalz An Rhein und Saar: Los-Verkauf: Teilerfolg für „Aktion Mensch“

Mainz

(lrs). Die ZDF-Fernsehlotterie „Aktion Mensch“ darf Los-Gutscheine in Supermärkten und Drogerien verkaufen, braucht dafür aber eine Vertriebserlaubnis. Das hat das Verwaltungsgericht Mainz entschieden, wie es gestern mitgeteilt hat. Die Lotterie hatte mit einer Klage gegen Rheinland-Pfalz somit teilweise Erfolg. Sie plant folgende Vorgehensweise: Der Käufer des Los-Gutscheins bezahlt den Preis dafür an der Ladenkasse und entscheidet dann, ob er ihn telefonisch oder online bei der „Aktion Mensch“ aktiviert. Wenn er darauf verzichtet, wird der Gutscheinbetrag zur Spende. Das Land hatte den Vertrieb über eine Supermarkt- und eine Drogeriekette abgelehnt, da der Verkauf eine gewerbliche Spielvermittlung sei. Das Gericht erklärte: Die Ketten brauchen keine Vermittlungserlaubnis, denn ein Spieler erhalte mit dem Gutschein noch keine Gewinnchance. Der Verkauf sei aber eine neue Vertriebsform. Das Land muss nun neu über die Genehmigung entscheiden. (cps). Nachdem sich der Verdacht der Rindertuberkulose bei einer Herde in Gersheim (Saarpfalzkreis) am Wochenende bestätigte, müssen auf Anordnung des saarländischen Umweltministeriums im Laufe der Woche alle gut 80 Rinder des betroffenen Hofs getötet werden. Das bestätigte eine Ministeriumssprecherin gestern. Am Wochenende waren letzte Untersuchungsergebnisse eines Jenaer Speziallabors eingetroffen. Der vergangene Woche bei Schnelltests aufgetauchte Befund der theoretisch auch auf Menschen übertragbaren Tuberkulose bestätigte sich. Der Hof ist seit vergangenem Dienstag gesperrt. Über drei bei anderen Bauern einstehende Kälber muss nach weiteren Untersuchungen noch entschieden werden. Die Rindertuberkulose war nach mehr als einem Jahrzehnt erstmals wieder in so einem großen Bestand im Saarland aufgetaucht. Die Herkunft ist unklar. Tiere aus dem angrenzenden Rheinland-Pfalz sollen mit der Herde nicht in Kontakt gekommen sein.

x