Rheinland-Pfalz Am Rande: Der 1. April und die ganz großen Geister
Wie man mit den Aussagen eines angeblichen Lügners über angebliche Lügner umgehen soll, ist ein Logik-Problem, das große Geister schon lange beschäftigt. Spuren ihrer tiefschürfenden Überlegungen zum „Paradoxon des Epimenides“ finden sich beim Philosophen Aristoteles, beim Apostel Paulus, bei dem Mathematiker Bertrand Russell. Und gestern hat das Mainzer Innenministerium diese jahrhundertealte Debatte mit einer Aussage zur Zulässigkeit polizeilicher Aprilscherze bereichert. Den Anlass dazu lieferte das Westpfalz-Präsidium in Kaiserslautern, dessen Beamten am Morgen mit einer liebevoll gefälschten Fotomontage verkündeten: Sie haben jetzt einen eigenen Hubschrauber-Landeplatz bekommen. Damit die Betonplatte vor ihrem Dienstgebäude genutzt werden kann, müsse nur noch eine 130 Jahre alte Platane umgepflanzt werden. Und auch die zum immerwährenden Gedächtnis der Fußball-WM 2016 aufgestellten Spiererfiguren würden verbannt. Dass eine Anfrage zu derartigen Humor-Anfällen seiner Untergebenen das Innenministerium in die Bredouille bringen könnte, war abzusehen. Einerseits mag niemand als Spaßbremse dastehen. Andererseits gelten Behörden wie die Polizei juristisch als „privilegierte Quellen“, deren Verlautbarungen unbesehen als wahr weiterverbreitet werden dürfen. Doch schlussendlich teilte ein Ministeriumssprecher ganz offiziell mit: „Zum 1. April darf man auch mal etwas zum Schmunzeln verschicken.“ Ob damit alles klar ist, bleibt aber eine offene Frage. Denn wie man mit am 1. April gemachte Verlautbarung zur Zulässigkeit von Aprilscherzen umgehen soll, ist ein Logik-Problem, das als „Paradoxon des Innenministeriums“ große Geister noch sehr lange beschäftigen wird.