Rheinland-Pfalz Land lockert im Handel und in der Gastronomie

Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) stellte Lockerungen in Aussicht.
Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) stellte Lockerungen in Aussicht.

Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) kündigte die Abschaffung der 2G-Regel im Handel für den 18. Februar an. Der „Corona-Fahrplan“ sieht weitere Lockerungen im März vor.

Mitte Februar erwartet die rheinland-pfälzische Landesregierung den Höhepunkt der Corona-Infektionen der aktuellen Welle. Nach der Ministerpräsidentenkonferenz am 16. Februar wird das Land stufenweise die Beschränkungen lockern. Welche Veränderungen das Land im Corona-Regelwerk plant, stellten Dreyer, die stellvertretende Regierungschefin Katharina Binz (Grüne) und Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt (FDP) am Mittwoch in Mainz vor.

Handel: Ab dem 18. Februar wird Einkaufen in Rheinland-Pfalz wieder überall ohne Testnachweis möglich sein. Die Maskenpflicht bleibt bestehen, eine medizinische Maske soll ausreichen. Einige Bundesländer haben die 2G-Beschränkung bereits aufgehoben, manche schreiben aber eine FFP-2-Maske vor.

Gehört im Einzelhandel bald der Vergangenheit an: 2G-Regel.
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Gastronomie/Hotels: Ab 4. März reicht der Nachweis, geimpft oder genesen zu sein (2G) aus, um in einem Hotel einzuchecken oder ins Restaurant zu gehen. Ein zusätzlicher Test oder der Nachweis über das Boostern ist nicht mehr nötig.

Clubs und Diskotheken: Sie sollen ab 7. März wieder öffnen können, dann aber unter 2G plus Bedingungen.

Private Kontakte: Für geimpfte Personen entfällt ab 4. März die Begrenzung, sich nur in Gruppen mit zehn Leuten treffen zu dürfen. Geimpfte dürfen dann auch wieder privat feiern.

Großveranstaltungen: Bei weniger als 2000 Zuschauern gelten ab 18. Februar keine Beschränkungen mehr, ansonsten darf die Kapazität im Innenraum zu 30 Prozent ausgelastet werden, maximal sind 4000 Personen erlaubt, außen sind es 50 Prozent, maximal 10.000 Leute.

Sport/Freizeit: Für Kinder und Jugendliche entfällt ab dem 4. März die Testpflicht vor dem Training, der Theaterprobe oder ähnlichen Aktivitäten. Erwachsene können mit 2G zum Sport, benötigen also keinen zusätzlichen Test oder eine Boosterung.

Friseur: Bei körpernahen Dienstleistungen wird ab dem 4. März wieder die 3G-Regel gelten. Ungeimpfte können mit Testnachweis und Maske bedient werden.

Schulen: Nach den Winterferien, die am 25. Februar enden, sollen die aktuellen Regeln mit drei verpflichtenden Tests für Ungeimpfte und freiwilligen für Geimpfte für zwei Wochen fortgeführt werden. In dieser Zeit werde das Bildungsministerium eine neue Regelung vorlegen.

Ohne eine Verlängerung durch den Bundestag läuft am 19. März die Rechtsgrundlage für Beschränkungen in der Corona-Pandemie aus. Dreyer sagte, für Abstandsgebote, Maskenpflicht oder Kontaktbeschränkungen sei weiterhin eine Grundlage nötig.

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