Coronavirus RHEINPFALZ Plus Artikel Die Maskenpflicht soll bleiben

Die Maske wird auch künftig ständiger Begleiter sein.
Die Maske wird auch künftig ständiger Begleiter sein.

Fragen und Antworten: Was die Ampel bei den Pandemie-Maßnahmen vor hat

Noch steht die neue Bundesregierung nicht. Die Fraktionen von SPD, Grünen und FDP wollen dennoch Änderungen bei den Anti-Corona-Maßnahmen beschließen.

Um was geht es eigentlich?
Am 24. November läuft die vom Bundestag festgestellte „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ aus. Die Feststellung dieser Lage ist die Rechtsgrundlage für viele Corona-Bekämpfungsmaßnahmen, wie etwa die Schließung von Restaurants. Die Folge: Unter anderem die Bundesländer dürfen ab dem 25. November zahlreiche Corona-Bekämpfungsmaßnahmen nicht mehr verordnen. Die Landesregierungen könnten die Einschränkungen zwar beibehalten oder neu einführen, müssten dann aber von den jeweiligen Landtagen grünes Licht bekommen. Diesen parlamentarischen Weg wollen die Landesregierungen nicht gehen. Sie haben daher den Bund gebeten, mindestens für einen Übergangszeitraum eine Regelung zu beschließen. Die Fraktionen von SPD, Grünen und FDP wollen der Bitte nachkommen und das Infektionsschutzgesetz ändern.

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Was konkret soll aus dem Gesetz gestrichen werden?

Die Liste der möglichen Grundrechtseinschränkungen im Infektionsschutzgesetz ist lang. Sie reicht von der Maskenpflicht, Ausgangssperren und Kontaktbeschränkungen über die Absage von Sport- und Kulturveranstaltungen bis hin zu Schließungen von Betrieben und dem Verbot von touristischen Reisen. All diese Einschränkungen sollen laut Eckpunktepapier der Ampelparteien wegfallen.

Gestrichen wird zugleich die Möglichkeit der Länder, nach Auslaufen der „epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ die im Gesetz beschriebenen Einschränkungen auf Landesebene mit Zustimmung der jeweiligen Landtage für anwendbar zu erklären.

Mit welchen Einschränkungen müssen die Bürger künftig rechnen?
Die Ampel-Fraktionen gehen davon aus, dass im Kampf gegen die Pandemie weiterhin Anti-Corona-Maßnahmen notwendig sind. Daher wollen sie es den Ländern ermöglichen, auf dem Verordnungswege folgende Maßnahmen zu ergreifen:

MaskenpflichtPflicht zur Vorlage eines Impf-, Genesenen- oder Testnachweises (3G, beispielsweise bei Veranstaltungen, touristischen Reisen, Zusammenkünften aller Art, Besuch von Gaststätten, etc.) und die Möglichkeit, Teilnehmerzahlen bei Veranstaltungen zu begrenzenAnwendung von Hygienekonzepten in Betrieben und EinrichtungenAbstandsgebote im öffentlichen RaumVerarbeitung von KontaktdatenAuflagen für den Betrieb von Gemeinschaftseinrichtungen (zum Beispiel Schulen).Und was wird beibehalten?
Um soziale und wirtschaftliche Härten zu vermeiden, soll es weiterhin einen vereinfachten Zugang zur Grundsicherung geben, zum Beispiel für Kleinunternehmer oder Solo-Selbstständige.

Beibehalten werden soll auch die Sonderregelung zum Kinderkrankentagegeld (30 statt zehn Kinderkrankentage pro Elternteil beziehungsweise 60 statt 20 Tage für Alleinerziehende).

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