Corona / Rheinland-Pfalz
Positiv und nun? Was bis 2. April gilt
Die Anzahl der täglichen Neuinfektionen mit dem Coronavirus hat am Donnerstag in Rheinland-Pfalz den bisher höchsten Stand seit Beginn der Pandemie erreicht. Das Landesuntersuchungsamt registrierte 15.341 neue Fälle. Bis 2. April gelten nach Angaben des Gesundheitsministeriums die aktuellen Quarantäne-Regeln, was danach an Corona-Maßnahmen kommt, ist in Mainz noch unklar.
Der Selbsttest ist positiv. Was nun?
Fällt der Selbsttest positiv aus, muss man sich sofort absondern und einen Schnelltest in einer offiziellen Testeinrichtung oder einen PCR-Test machen. PCR-Tests in Teststellen sind erst nach einem positiven offiziellen Bürgertest kostenlos. Dem Hausarzt dagegen genügt oft auch ein positiver Schnelltest von zu Hause, damit der PCR-Test nicht aus eigener Tasche gezahlt werden muss.
Wer gilt als positiv getestete Person?
Alle Personen, deren PCR-Test oder deren in einer Testeinrichtung vorgenommener PoC-Antigentest ein positives Ergebnis hat. Damit gilt Isolationspflicht.
Ich bin positiv. Muss ich meine Kontaktpersonen informieren?
Ja, die Gesundheitsämter können das schon lange nicht mehr leisten. Infizierte sollen unverzüglich alle Personen unterrichten, zu denen sie in den letzten zwei Tagen vor ihrem positiven Testergebnis oder vor dem Beginn von typischen Symptomen oder seit Durchführung des Tests, engen persönlichen Kontakt hatten.
Was bedeutet Quarantäne?
Den Ort der Isolation darf man nicht ohne Zustimmung des zuständigen Gesundheitsamts verlassen. Besuch von Personen, die nicht zum eigenen Hausstand gehören, ist tabu. Ausnahmen gelten bei medizinischen Notfällen oder dringenden Arztbesuchen. Impftermine gehören nicht dazu.
Darf ich zum Spazierengehen raus?
Nein, zu keiner Zeit.
Wie lange gilt die Quarantäne?
Laut Ministerium endet die Quarantäne automatisch am zehnten Tag, ein weiterer Test ist nicht nötig. Beispiel: positives Testergebnis am 20. März, am 29. März darf man die Isolation verlassen.
Wann kann man sich freitesten?
Mit negativem (Bürger- oder PCR)-Test endet die Absonderungspflicht bereits am siebten Tag, das heißt: dienstags positiv, und montags darauf freitesten. Man muss jedoch in den 48 Stunden vor dem Test symptomfrei sein (kein Fieber, Husten, Schnupfen). Ist das Ergebnis positiv, kann die Quarantäne erst dann beendet werden, wenn ein nachfolgender Schnelltest negativ ist.
Wann kann ich als enge Kontaktperson aus der Quarantäne?
Hier gelten dieselben Kriterien wie für Infizierte: nach zehn Tagen ab dem letzten Kontakt mit der infizierten Person. Eine vorherige Freitestung ist ab dem siebten Tag möglich. Man muss zuvor 48 Stunden symptomfrei sein.
Gibt es Ausnahmen?
Ja. Minderjährige müssen als Kontaktperson nicht in Quarantäne. Sie können einen Tag nach Kontakt mit einem Infizierten mit einem negativen offiziellen Test zurück in die Kita oder Schule. Aber: Für infizierte Minderjährige gelten dieselben Absonderungsregeln wie für Erwachsene.
Muss ich als Genesene erneut in Quarantäne, wenn ich Kontaktperson bin oder ein Familienmitglied positiv ist?
Nein. Frisch Genesene (sofern die Erkrankung weniger als drei Monate zurückliegt) müssen nicht erneut in Quarantäne, wenn sie symptomfrei sind und über einen Genesenennachweis verfügen.
Welche Regeln gelten noch?
Maskenpflicht in Bus und Bahn sowie im Einzelhandel. In der Gastronomie und Kultur 3G, bei Großveranstaltungen 2G und in Diskotheken 2G plus.
Was ist entfallen?
Vor allem die Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte sowie die 3G-Regel am Arbeitsplatz – es sei denn, ein Arbeitgeber legt das anders fest.