Rheinland-Pfalz
Mehr Geld für Abgeordnete
Es kommt selten vor, dass Vertreter von SPD und CDU zu einer gemeinsamen Pressekonferenz einladen. Regiert erstere doch seit 30 Jahren in Rheinland-Pfalz und verharrt die andere ebenso lange in der Opposition. Es gibt kaum Gemeinsamkeiten. Eine Ausnahme bilden das Abgeordnetengesetz und das Fraktionsgesetz. In beiden legen die Parlamentarier selbst fest, was sie verdienen und wie viel Geld die Fraktionen für die parlamentarische Arbeit bekommen.
Änderung ist breit getragen
Martin Haller, Parlamentarischer Geschäftsführer der SPD im Landtag, und Martin Brandl, der die gleiche Funktion bei der CDU ausübt, stellten am Mittwoch in Mainz den Entwurf für eine Änderung des Abgeordnetengesetzes und des Fraktionsgesetzes vor. Getragen wird es von den „demokratischen Fraktionen“, wie Haller und Brandl sagten. Gemeint sind SPD, CDU, Grüne, FDP und die neu im Landtag vertretenen Freien Wähler. Mit der AfD haben sie nicht geredet.
Nach den vorgelegten Plänen, die in der nächsten Woche vom Landtag verabschiedet werden sollen, steigen die Diäten bis zum Jahr 2024 in drei Stufen von derzeit 6992,57 Euro brutto im Monat auf 7753,93 Euro. 2022 sollen die Bezüge auf 7228,44 Euro steigen und 2023 auf 7401,22 Euro. Damit werde eine Angleichung an die höchste Stufe der A-16-Beamtenbesoldung erreicht, hieß es.
In Bayern gibt es 8519 Euro
Das war bereits 2017 Ziel einer Reform, bis 2020 sind die Diäten daraufhin um 17 Prozent angehoben worden. Weil die Beamtengehälter in Rheinland-Pfalz deutlich gestiegen sind, klafft derzeit nach Darstellung der beiden erneut eine Lücke von 761 Euro. Die Parlamentarier in Baden-Württemberg und Hessen verdienen mehr, ebenso in Bayern mit dort 8519 Euro. Weitere Anpassungen seien möglich, weil die Fraktionen die Abgeordnetenbezüge zusätzlich an den Verdienstindex des Landes koppeln. Nach dem Krisenjahr 2020 gehen die Parlamentarier aktuell von einem Minus in Höhe von 0,5 Prozent aus.
Eine weitere Änderung betrifft die steuerfreie Kostenpauschale pro Parlamentsmitglied. Sie soll von 1280 Euro monatlich auf 1530 Euro ansteigen. Begründet wird dies mit Mehrkosten für die technische Ausstattung. Ein mobiles Endgeräte sei bisher allen zur Verfügung gestellt worden, das falle künftig weg. Von dieser Pauschale wird etwa die Miete für Wahlkreisbüros bezahlt.
Fraktionen sollen auch mehr Geld kriegen
Die Parlamentarier wollen nach 2017 erneut das Fraktionsgesetz ändern. Um 2500 Euro auf 70.025 Euro soll der Grundbetrag für jede Fraktion steigen, für jedes Fraktionsmitglied gibt es einen Zuschlag von 2191 Euro, das sind 100 Euro mehr als bisher.
Das nun geplante Gesamtpaket kostet in der Endstufe ab 2024 jährlich 1,2 Millionen Euro zusätzlich.
Nicht an eine Kommission abtreten
Auf die Frage, warum die Gesetze so schnell verabschiedet werden und keine Anhörung geplant sei, verwies Haller auf die Verfassung, wonach die Abgeordneten selbst über ihre Bezüge entscheiden müssen und dies nicht an eine Kommission abtreten könnten. Es sei deshalb unklar, wer angehört werden solle. In dem Gesetzpaket wird außerdem geregelt, dass die Parlamentarischen Geschäftsführer die 1,5-fache Abgeordnetendiät erhalten sollen. Das sei dem organisatorischen Mehraufwand angemessen. Die doppelten Bezüge für Fraktionschefs bleiben demnach erhalten. Fraktionen, die bereits jetzt mehr Geld für die Parlamentarischen Geschäftsführer zahlen, müssen dies aus Eigenmitteln aufbringen.
Die AfD kritisiert die Änderungen als „eine bodenlose Frechheit und einen Schlag ins Gesicht der Steuerzahler“. Angesichts der Pandemie, in der Unternehmen um ihre Existenz kämpften, sei die Erhöhung der Diäten um 10,8 Prozent in drei Jahren unverhältnismäßig, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion, Damian Lohr.