Rheinland-Pfalz RHEINPFALZ Plus Artikel „Licht in das Dunkel dieser Tat“

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Das Landauer Landgericht hat Abdul D. als Mörder seiner Ex-Freundin Mia zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt.

Kaum jemand bemerkt die Wagenkolonne, die vom Hinterhof-Tor des Landgerichts aus auf den Landauer Marienring einbiegt. Denn soeben ist Maximilian Endler die Stufen vor dem Haupteingang des prächtigen Justizpalasts herabgestiegen, auf den Rechtsanwalt aus Mannheim sind jetzt alle Kameras gerichtet. Denn er hat Abdul D. verteidigt, der gerade in einem bundesweit beachteten Prozess als Mörder seiner Ex-Freundin Mia zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt worden ist.

Vage Informationen

Das allerdings geschah hinter verschlossenen Türen. Weil der Afghane bei seiner Bluttat am 27. Dezember 2017 noch gerade so minderjährig gewesen sein könnte, war die Öffentlichkeit von Anfang an aus dem Gerichtssaal verbannt. Folglich gibt es nur vage Informationen dazu, welche Punkte für das Verfahren entscheidend waren. Offen ist zum Beispiel, was eine Jugendpsychiaterin schlussendlich über Abdul D. sagte. In ihrem Vorab-Gutachten hatte sie bei ihm Anzeichen für eine milder zu strafende Affekt-Tat ausgemacht, aber ohne sich endgültig festzulegen.

Verteidiger: "Angemessenes Urteil"

Die Ermittlungen wiederum hatten Hinweise dafür gegeben, dass die tödliche Messer-Attacke des Afghanen auch als Totschlag eingestuft werden könnte. Genau das hatte Endler in seinem Schluss-Plädoyer aufgegriffen. Und für seinen Mandanten nur siebeneinhalb Jahre Haft gefordert. Trotzdem spricht er jetzt davon, dass die Richter ein „angemessenes“ Urteil gefällt hätten. Und dass sie versucht hätten, „Licht in das Dunkel dieser Tat zu bringen“. Für die Öffentlichkeit allerdings gibt es kaum Erhellendes – trotz eines Auftritts des Gerichtssprechers Robert Schelp am Nachmittag.

Warum genau achteinhalb Jahre?

Denn da wiederholt der Jurist nur die wenigen Sätze, die er am Vormittag schon als Presseerklärung verschickt hatte. Er verweigert sogar eine Auskunft dazu, warum Abdul D. nicht nur wegen Mordes, sondern auch wegen Körperverletzung verurteilt worden ist. Obwohl der Grund auf der Hand liegt: Der entsprechende Vorwurf war in der Anklage erhoben worden, weil der Afghane einen Freund Mias als vermeintlichem Nebenbuhler mit der Faust geschlagen hatte. Vor allem aber bleibt geheim, wie die Richter schlussendlich auf achteinhalb Jahre kamen.

Staatsanwalt fordert zehn Jahre

Die Jugend-Höchststrafe hätte bei zehn Jahren gelegen. Und die hatten die Staatsanwaltschaft sowie die Anwälte der Opferfamilie auch gefordert. Das etwas mildere Urteil der Richter nimmt Abdul D. sofort an. Ob die Anklagebehörde und Mias Eltern ebenfalls auf Rechtsmittel verzichten, bleibt hingegen zunächst offen. Die Mutter und der Vater der 15-Jährigen haben als Nebenkläger am Verfahren teilgenommen, aber auch als Zeugen ausgesagt. Nach RHEINPFALZ-Informationen blieb der Eindruck, dass sie sich vorbildlich um ihre einzige Tochter gekümmert haben.

Nach Ende der Haft Abschiebung

Wie sie das Urteil aufgenommen haben, hat Anwalt Endler nach eigenen Angaben nicht mitbekommen. Er sagt nur: „Ich fand das Verfahren sehr belastend. Was wir da drin verhandelt haben, sprengt die Vorstellungskraft. Es geht einem viel nach.“ Die kaum beachtete Wagenkolonne ist da schon verschwunden. Vermutlich saß in einem der Kleinbusse Abdul D., der nun in einem deutschen Gefängnis seine Strafe absitzen soll, um gegen Ende seiner Haftzeit nach Afghanistan abgeschoben zu werden.

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