Rheinland-Pfalz Hitlers Kunst und Haager Recht

Placeholder-Image

BAD DÜRKHEIM. Einst gehörten die Bronzefiguren dem Deutschen Reich, also sind sie jetzt Bundeseigentum: Mit diesem Argument haben Berliner Fahnder vor einigen Wochen prominente Nazi-Kunstwerke in Bad Dürkheim beschlagnahmt. Ihr bisheriger Besitzer Rainer Wolf steht seither unter Hehlerei-Verdacht. Dabei räumen selbst Behörden wie das Bundesamt für offene Vermögensfragen ein: Wem einstiges Reichsvermögen heute gehört, lässt sich „nur auf der Grundlage aller den konkreten Einzelfall kennzeichnenden Umstände“ herausfinden. Die sind im Bad Dürkheimer Fall schon seit mindestens 72 Jahren ziemlich verwickelt. Rückblende: Anfang 1943 wird es für die Hauptstadt ernst, die Alliierten attackieren Berlin aus der Luft. Tausende Häuser werden zerstört, Hunderte Menschen sterben. Und der „Führer“ lässt in Sicherheit bringen, was ihm lieb und teuer ist. Zum Beispiel die beiden lebensgroßen Bronze-Gäule, die seine Reichskanzlei zieren. Sie dürfen raus aufs Land, ins brandenburgische Wriezen. Dort leitet der Hitler-Günstling Arno Breker seine Steinbildhauerwerkstätten, einen Großbetrieb mit Gleisanschluss und Kanalhafen. Bis ins letzte Kriegsjahr hinein entstehen dort Heldenstatuen, Hitlerköpfe und Reichsadler. Zwangsarbeiter schuften am Zierrat für Großprojekte, die nie vollendet werden: für das Nürnberger Reichsparteitagsgelände und für den Umbau Berlins zur Welthauptstadt „Germania“. Als Rotarmisten am 19. April 1945 die Heldenschmiede erobern, legen sie Feuer. Und später nehmen sie sich, was die Verwüstung überstanden hat. Die beiden Pferde, zwei Breker-Heroen sowie zwei nackte Damen aus Bronze schmücken schon bald eine Sowjet-Kaserne im nahen Eberswalde. Dort verliert sich ihre Spur zur Wendezeit, in Bad Dürkheim tauchen sie wieder auf. NS-Kunst-Fan Wolf lässt seinen Anwalt beteuern: Er habe seine noch weitere Werke umfassende Sammlung legal zusammengetragen. Bei wem der Dürkheimer welche Stücke wann gekauft haben will, lässt der Jurist aber offen. In allgemeiner Form hat er immerhin zwei Quellen benannt: die „früheren Hersteller“ und „die russische Armee“. Von ihr müssten demnach die insgesamt sechs Eberswalde-Bronzen stammen. Mit korrupten Soldaten allerdings ließen sich in den Wende-Wirren auch illegale Geschäfte machen. Und auf eine RHEINPFALZ-Anfrage zu offiziellen Kunstverkäufen der UdSSR-Streitkräfte reagiert die russische Botschaft in Berlin gar nicht erst. Doch selbst ein sauber geschlossener Vertrag würde Wolf noch längst nicht zum legalen Eigentümer der Hitler-Pferde gemacht haben. Schließlich war eine Besatzungsmacht im Spiel. Eine Sprecherin des Bundesamts für offene Vermögensfragen erläutert: Die sowjetische Militäradministration in Deutschland (SMAD) erklärte am 30. Oktober 1945 das Vermögen des Deutschen Reiches für beschlagnahmt, gab es fünf Jahre später aber der DDR zurück. Also stellte deren Oberstes Gericht 1980 fest: Auf ihrem Territorium sind Kulturgüter des Reiches ins DDR-Eigentum übergegangen. Sie können demnach niemand anderem gehören. Auch nicht der Roten Armee. Das ist Pech für jemanden, der Hitlers Bronzepferde von russischen Soldaten gekauft haben will. Der Völkerrechtler Gilbert Gornig allerdings meint: Diese Erklärungen zählen nicht. Denn erstens war die DDR ohnehin ein Unrechtsstaat. Zweitens gibt es das ungeschriebene, aber bindende Völkerrecht, das Beutezüge schon seit dem 19. Jahrhundert ächtet. Und drittens steht in der Haager Landkriegsordnung aus dem Jahr 1907, dass sich Besatzer keine Kunstwerke unter den Nagel reißen dürfen. Gornig sagt: Siegermächte können lediglich Reparationen verlangen, also einen Ausgleich für eigene Schäden. Den hätte die Bundesrepublik nach dem Zweiten Weltkrieg auch mit Kunstwerken abbezahlen können. Aber nur, wenn es in einem Friedensvertrag so ausgehandelt worden wäre. Wurde es jedoch nicht. Also ist für den Marburger Professor klar: Kulturgüter aus Deutschland gehören ihren ursprünglichen Eigentümern, selbst wenn sie bis heute in russischen Museen lagern. Das bedeutet dann auch: Kunstwerke aus Hitlers Reichskanzlei gehören der Bundesrepublik, selbst wenn sie zwischenzeitlich in einer Sowjet-Kaserne standen. Also: Schon wieder Pech für jemanden, der Hitlers Bronzepferde von russischen Soldaten gekauft haben will. Der Hehlerei-Vorwurf gegen Wolf allerdings wäre damit trotzdem noch nicht erwiesen. Denn diese Straftat begeht nur, wer auch weiß, dass er gerade mit Diebesgut hantiert. Dazu kommt ein Umstand, der den Fall des Bad Dürkheimers noch verzwickter macht. Aus der Eberswalder Kaserne waren die Kunstwerke schon vor der Wiedervereinigung verschwunden. Also könnte auch die DDR verwickelt sein. Und damit ein Gebilde, das sich – im Gegensatz zur Bundesrepublik – als komplett neuer Staat definierte. Denn die kommunistischen Machthaber wollten mit Altlasten des Deutschen Reichs nichts zu tun haben. Die Herrschaft über dessen Eigentum allerdings übernahmen sie auf ihrem Gebiet trotzdem. Das hat auch die Bundesrepublik akzeptiert, sonst hätte sie bei der Wiedervereinigung 40 Jahre rückabwickeln müssen. Das bedeutet: Wer dem SED-Staat etwas abgekauft hat, der dürfte jetzt tatsächlich legitimer Eigentümer sein. Und so könnten Bronzefiguren doch noch Rainer Wolfs Privateigentum geworden sein, obwohl sie einst dem Deutschen Reich gehörten.

x