Rheinland-Pfalz RHEINPFALZ Plus Artikel Bordell-Verbot: Stehen in Rheinland-Pfalz jetzt über 1000 Prostituierte auf der Straße?

Die Bordelle in Rheinland-Pfalz müssen weiterhin geschlossen bleiben.
Die Bordelle in Rheinland-Pfalz müssen weiterhin geschlossen bleiben.

Der Erotik-Unternehmerverband befürchtet, dass der Kurswechsel der Landesregierung Folgen hat. Doch das Mainzer Gesundheitsministerium widerspricht:Es gebe bisher keine Anzeichen für Problemlagen in den Kommunen.

Die Entscheidung der Landesregierung, die angekündigte Öffnung der Bordelle kurzfristig wieder zurückzunehmen, könnte unerwartete Konsequenzen haben: Mehr als 1000 Sexarbeiterinnen haben sich nach Angaben des „Unternehmerverbands Erotikgewerbe Deutschland“ bereits auf dem Weg nach Rheinland-Pfalz gemacht. Das Mainzer Gesundheitsministerium erklärte dagegen, für diese Zahlen gebe es vor Ort keine Bestätigung.

Verband fordert Notfallplan

„Es droht eine humanitäre Katastrophe, es ist jetzt ein Notfallplan erforderlich“, sagte am Dienstag Holger Rettig, der Präsident des in Hannover ansässigen Erotikgewerbe-Verbandes. Die Betriebe dürften die angereisten Sexarbeiterinnen, die überwiegend aus Osteuropa kommen, jetzt aufgrund der Kurskorrektur der Landesregierung nicht mehr aufnehmen. Rettig: „Wo sollen die jetzt unterkommen oder wer bezahlt die Heimreise?“

Die Sexarbeiterinnen hätten aufgrund des Corona-Lockdowns drei Monate keine Einkünfte gehabt und seien jetzt oft mit ihrem letzten Geld nach Rheinland-Pfalz gelangt. Die Gefahr einer Abwanderung in die Illegalität sei durch die Entscheidung des Landes Rheinland-Pfalz deutlich gestiegen, sagte Rettig. Für die Bordellbetreiber selbst bedeute der Widerruf des Landesregierung einen hohen wirtschaftlichen Schaden. Sie hätten in den vergangenen Tagen bereits Dienstleister mobilisiert und ihre Einrichtungen betriebsbereit gemacht.

Ministerin: In Kontakt mit den Kommunen

Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtentäler (SPD) sagte am Dienstagnachmittag, eine Abfrage bei den Kommunen habe bisher „in keinster Weise“ die Befürchtung bestätigen können, dass 1000 und mehr Sexarbeiterinnen nach Rheinland-Pfalz kommen. Die Rede sei von deutlich unter 100 Prostituierten. Man werde am Mittwoch erneut Kontakt zu den Kommunen aufnehmen, um sich ein Bild der aktuellen Lage zu machen und gegebenenfalls reagieren zu können. Die Ministerin: „Falls es so schlimm würde, wollen wir uns natürlich auch um die Frauen kümmern und sie nicht alleine lassen.“

So kam es zum Kurswechsel

Die Mainzer Landesregierung hatte vergangene Woche angekündigt, dass Rheinland-Pfalz als erstes Bundesland ab 10. Juni die Öffnung von Bordellen gestattet. Diese Entscheidung wurde dann aber am Montagabend wieder zurückgenommen. Zur Begründung hieß es, unter anderem hätten mehrere Ordnungsämter darauf hingewiesen, dass sie die vorgesehenen weitreichenden Hygiene-, Vorsichts- und Reinigungsvorgaben in Bordellen nicht effektiv kontrollieren könnten und dass die Nachverfolgung beim Auftreten von Infektionsfällen nur schwer zu gewährleisten sei.

Die Landesregierung hatte am Freitag bereits ein Hygienekonzept für die Öffnung der Bordelle veröffentlicht, in dem auch auf Empfehlungen des Unternehmerverbands Erotikgewerbe Deutschland Bezug genommen wurde. Das Konzept wurde aber kurz darauf ohne Angaben von Gründen zurückgezogen. Zunächst hieß es, das Papier solle überarbeitet werden. Am Montagabend wurde dann die Entscheidung, die Bordelle zu öffnen, komplett gekippt.

Der 2007 gegründete Unternehmerverband Erotikgewerbe vertritt nach eigenen Angaben auch Betreiber von Prostitutionsbetrieben in Rheinland-Pfalz. Verbandschef Rettig erklärte gestern zum Vorgehen der Landesregierung, er habe eine juristische Prüfung mit entsprechender Vorbereitung des Rechtswegs veranlasst.

Weitere Gerichte bestätigen Verbot der Bordell-Öffnungen

Im Saarland wurde das dortige Verbot der Bordelle-Öffnung vergangene Woche vom Oberverwaltungsgericht bestätigt. Gestern gab es ähnliche Gerichtsentscheidungen in Hessen, Baden-Württemberg und Niedersachsen – auch dort müssen Prostitutionsbetriebe weiter geschlossen bleiben. Wie im Saarland hatten die Richter in diesen drei Bundesländern ebenfalls erhebliche Zweifel, ob Kontaktnachverfolgung und Infektionsschutz in Bordellen zufriedenstellend möglich ist. Die Ausübung der Prostitution, auch wenn sie sich auf sexuelle Massagen beschränken sollte, ziele „regelmäßig gerade auf das Herstellen eines engsten Körperkontakts“, erklärte der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim. Hinzu komme die „gesteigerte Atemaktivität“, welche die Infektionsrisiken weiter erhöhe.

x