Pfalz Streit bei Globus: Kein Recht auf Mutter-Kind-Parkplatz
Wer darf eigentlich auf dem Mutter-Kind-Parkplatz parken? In Neustadt sind am Dienstag genau bei dieser Frage zwei Frauen in Streit geraten. Die Polizei vermutet, dass es darum ging, dass eine der beiden Frauen kein Kind im Auto dabei hatte und auf dem für Eltern reservierten Parkplatz des Globus-Einkaufsmarktes parkte. Die Beschuldigte hatte wohl nachgegeben, denn sie war nicht mehr anwesend, als die Beamten eintrafen. Klar ist, dass der Parkplatz auf einem Privatgelände liegt, somit auch der Hausherr darüber entscheiden kann, wer auf den Parkplätzen steht. Er kann also laut Polizei auch im Bedarfsfall ein falsch parkendes Auto abschleppen lassen.
Kunden beschweren sich im Markt
Wer sich auf einen Parkplatz stellt, der für Familien ausgezeichnet ist, begeht keinen Rechtsverstoß. Peter Fuchs, stellvertretender Geschäftsführer des Globus-Marktes in Neustadt, sagt dazu: „Wir hoffen, dass die Kunden sich freiwillig daran halten.“ Der Parkraum werde nicht überwacht. Hin und wieder kämen Kunden zur Informationen und beschwerten sich über Falschparker. Da an dem Parkplatz mit mehreren Schildern darauf hingewiesen werde, dass die Straßenverkehrsordnung gelte, können Falschparker dem Ordnungsamt gemeldet werden. Das betrifft allerdings vorrangig Autofahrer, die sich ohne Berechtigung auf dem Behindertenparkplatz stellen. Bei diesen Plätzen müssen Falschparker mit 35 Euro Bußgeld rechnen.