Pfalz
Sicherheit auf Fasnachtsumzügen: Absagen wegen zu vieler Vorschriften
Der Fasnachtsumzug im baden-württembergischen Kehl (Ortenaukreis) nahm am Sonntag ein abruptes Ende, nachdem dort ein Wagen in Brand geraten war. Ersten Erkenntnissen zufolge hat die Verpuffung eines Aggregats auf einem Anhänger das Feuer ausgelöst, bei dem nach Polizeiangaben ein Mann schwer und sieben Menschen leicht verletzt wurden.
Nun stellt sich auch die Frage nach der Sicherheit. Laut Veranstalter ist der Wagen, wie alle anderen, vorher vom TÜV abgenommen worden. Das versicherte Stefan Kaiser, Vorsitzender des Fördervereins Kehler Fasnacht, der nach eigenen Angaben der Hauptorganisator des Umzugs ist. „Wir lassen uns die TÜV-Bescheinigung vorher per E-Mail schicken. Sonst dürfen die gar nicht kommen “, sagte Kaiser. Zusätzlich werden die Wagen vor dem Umzug kontrolliert, um sicherzustellen, dass keine Menschen unter die Fahrzeuge geraten können, wie Kaiser sagte.
Regeln für Umzüge in der Pfalz
Diese und weitere Regeln gelten auch für die Teilnahme an Umzügen in Rheinland-Pfalz. Sie werden jedoch von vielen erst seit den erhöhten Sicherheitsauflagen durch das Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (POG) strenger verfolgt. Das POG ist 2021 in Kraft getreten, durch Corona haben sich die Auswirkungen aber erst nach und nach bemerkbar gemacht. Das äußerte sich unter anderem in der Absage von zahlreichen Veranstaltungen wie Weinfesten oder Umzügen.
Nun kehrt das närrische Treiben in einigen Gemeinden zurück auf die Straßen wie beispielsweise in Herxheim (Kreis Südliche Weinstraße), Germersheim und Bellheim (Kreis Germersheim). Die Vorschriften bleiben jedoch auch in diesem Jahr ein großes Thema – insbesondere wenn es um die erforderlichen Bestimmungen für die Fahrzeuge, Hänger und Wagen geht.
Ministerium klärt auf
Diese müssen eine gültige Betriebserlaubnis haben und vom TÜV geprüft sein. Wenn Menschen auf dem Wagen mitfahren sollen, ist zudem ein Brauchtumsgutachten nötig. Das kostet das erste Mal 150 Euro, ein Folgegutachten für die nächsten zwei Jahre jeweils 20 bis 30 Euro. Diese Regeln sind eigentlich nicht neu, haben jedoch im Zuge des POG mehr Aufmerksamkeit bekommen. Deshalb hat das rheinland-pfälzische Innenministerium sogar kürzlich drei Informationsveranstaltungen zur Sicherheit auf Umzügen organisiert, unter anderem in Speyer.
Außerdem hat das Ministerium 2018 in einem Erlass noch mal besonders auf das Brauchtumsgutachten hingewiesen – mit einer Übergangsfrist bis Februar 2023. Da viele Umzüge im vergangenen Jahr ausgefallen sind, setzen einige Städte und Gemeinden nun das erste Jahr ein solches Brauchtumsgutachten für die Umzugswagen voraus.
Absagen wegen zu vieler Vorschriften
Das hat dazu geführt, dass Gruppen ihre Teilnahme teilweise abgesagt haben. Davon berichten zum Beispiel die Veranstalter des Herxheimer Faschingsumzuges. In jedem Fall sei die Zulassung eine Herausforderung.
Das bestätigt auch Christoph Heller, der Vorsitzende des großen Rats in Ludwigshafen. Er ist für den großen Umzug der Schwesterstädte Mannheim und Ludwigshafen verantwortlich. Dieser ist im vergangenen Jahr ebenfalls ausgefallen. Die Zwangspause von vier Jahren macht sich laut Heller bemerkbar. Dafür müsse man sich nur einmal die Teilnehmerliste von diesem Jahr anschauen: „Etliche Karnevalsvereine laufen dieses Mal als Fußgruppe mit, weil sie sagen, sie kriegen das mit dem Wagen nicht gestemmt“, berichtet Heller.
„Vom Ehrenamt überhaupt noch zu leisten?“
Der Ratsvorsitzende kritisiert die stetig wachsenden Vorschriften: „Natürlich will keiner, dass was passiert, das steht außer Frage. Aber bei dem, was wir da an Hürden in den Weg gestellt bekommen, muss man sich fragen, ob das vom Ehrenamt überhaupt noch zu leisten ist.“ Er betont: „Das ist dieses Jahr der 69. Umzug, und es ist noch nie was passiert. Man muss auch mal die Kirche im Dorf lassen.“
Ähnliche Kritik übt auch ein Mitglied der Landjugend Herxheim. Einige Regeln seien sinnvoll, andere seiner Meinung nach überzogen. Die noch größere Herausforderung als die Regeln selbst sei es jedoch gewesen, überhaupt einen Sachverständigen zu finden, der das Brauchtumsgutachten ausstellt. Viele TÜV-Prüfer wollten das nicht machen, aus Angst, in die Verantwortung gezogen zu werden.
Lenkeinschlag maximal 60 Grad
Die Prüfer müssen im Vorfeld bewerten, ob der Wagen sicher ist. Dazu gehört unter anderem die Kontrolle der Bremsen, Beleuchtung und Reifen. Hinzu kommen weitere sicherheitsrelevante Fragen: Ist die Brüstung mindestens einen Meter hoch? Sind die Sitzgelegenheiten fest verschraubt? Ist das Fahrzeug so gesichert, dass niemand versehentlich unter die Räder kommen kann? Zudem muss der Prüfer unter anderem darauf achten, dass der Lenkeinschlag wegen der Kippsicherheit des Fahrzeugs nicht mehr als 60 Grad beträgt.
Mit diesen Vorschriften beschäftigt sich auch Guido Gundlach in seiner Funktion als Vorsitzender des Morschheimer Carneval Clubs. Er organisiert den Umzug in Morschheim (Donnersbergkreis). Dort zogen am Sonntag 26 Gruppen durch die Straßen – weniger, als sich ursprünglich angemeldet hatten. Auch hier waren die TÜV-Gutachten das Problem: „Es waren einige dabei, die ihre Papiere nicht rechtzeitig abgegeben haben, deshalb konnten die leider nicht mitmachen“, sagt Gundlach.
Es wird kein Auge mehr zugedrückt
Er befürwortet die strengeren Regeln, weshalb er keine Ausnahmen macht: „Ich finde es voll korrekt, dass das so gemacht wird. Die letzten Jahre wurde immer alles so hingenommen und ein Auge zugedrückt, aber da sind leider auch ein paar Sachen passiert, die nicht hätten passieren sollen.“
Ein Beispiel dafür, dass es nicht zwingend Motivwagen für einen gelungenen Umzug braucht, ist der Nachtumzug in Hettenleidelheim (Kreis Bad Dürkheim). Dieser besteht schon immer nur aus Fußgruppen und erfreut sich großer Beliebtheit. Auch diese närrische Veranstaltung gibt es das erste Mal nach vier Jahren wieder.
