Pfalz Keine Glyphosat-Ausnahme für Winzer in Naturschutzgebieten
Über ein Jahr lang hat die Genehmigungsbehörde SGD Süd beraten und jetzt entschieden: Obstbauern dürfen mit einer Sondergenehmigung in Naturschutzgebieten für voraussichtlich ein Jahr weiter das umstrittene Unkrautvernichtungsmittel Glyphosat verwenden. Für Winzer gilt das nicht. Das gefällt nicht allen.
In Naturschutzgebieten darf Glyphosat generell laut Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung nicht gespritzt werden – anders als auf Flächen, die nicht als Schutzgebiete ausgewiesen sind. Ausnahmen zur Anwendung des Totalherbizids sind auf Antrag möglich. Zum Jahresende 2018 und Anfang 2019 hatten vor allem Obstbauern aus Rheinhessen sowie ein Winzer aus der Pfalz Anträge bei der Oberen Naturschutzbehörde gestellt. Die hatte über 18 Fälle zu entscheiden.
Sondergenehmigung nur für Obstbau
Am Montag gab die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Süd in Neustadt offiziell bekannt, dass Unkraut in Obstplantagen auch in Naturschutzgebieten mit Glyphosat an die Wurzel gegangen werden darf, im Wingert jedoch nicht. Die Sondergenehmigung für 17 Landwirte ist für ein Jahr gültig und wird laut Behörde voraussichtlich nicht verlängert.
Die Entscheidung der Behörde war so erwartet worden. Sie führt vor allem zwei Gründe für die unterschiedliche Behandlung von Winzern und Obstbauern an. Der Verzicht auf das billige Glyphosat bedeute für letztere eine unzumutbare Härte, zumal es in den Plantagen – anders als im Wingert – noch keine wirtschaftliche Alternative zur Unkrautvernichtung gebe. Und: „Es ist nicht damit zu rechnen, dass der Weinbau in den betreffenden Gebieten wegen Unrentabilität aufgegeben wird und die Flächen unmittelbar brach fallen oder gerodet werden“, so die SGD. Die Bewirtschaftung von Schutzgebieten ist für deren Pflege und Erhalt gesetzlich gewünscht.
„Wir haben für Glyphosat gekämpft“
Ein Winzer im Naturschutzgebiet Felsenberg-Berntal bei Leistadt (Landkreis Bad Dürkheim) jedenfalls wird seine wenigen Hektar Wingert dort auch jetzt nicht aufgeben. Aber: „Wir haben dafür gekämpft“, sagt er, und meint Glyphosat. Seinen Namen will er nicht in der Zeitung lesen. Zu groß war der Wirbel vor fast zwei Jahren um das Thema. Jahrelang hatten Winzer in Naturschutzgebieten womöglich unwissend gegen bestehende Gesetze verstoßen – die Behörde hatte nicht kontrolliert, auch die Politik musste lange ringen um eine einheitliche Linie.
Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd begrüßt, dass zumindest Obstbauern zwischen Heidesheim und Mainz noch übergangsweise das Billigmittel verwenden dürfen. Und er bestätigt die Auffassung der SGD, wonach Obstbauern unter erheblich größerem Preisdruck stünden als Winzer. Die hätten jetzt mehr Zeit, sich anzupassen. Die SGD habe aber viel zu lange gebraucht für die Entscheidung, sagt Verbandssprecher Andreas Köhr.
„Trost, nur ein Jahr“
Die Naturschutzorganisation Pollichia dagegen bedauert die Sondergenehmigung für Glyphosat. „Aber es ist ein Trost, dass dies nur für ein Jahr gilt“, sagt deren Präsident Michael Ochse. Er kritisiert zudem, dass die SGD zu wenig Personal für Entwicklungsarbeit in Schutzgebieten habe: im Vogelschutz ebenso wie im Naturschutz. „Es braucht Bürgerengagement und die Behörden“, meint Ochse. Die Pollichia etwa habe 400 Apfel- und Kirschbäume im Berntal, um die sich der Verein kümmere. Streuobstwiesen würden einmal im Jahr gemäht. „Auf ihnen wachsen sogar Orchideen.“
Jener Winzer aus dem Berntal lässt das Unkraut jetzt aus dem Boden zackern statt Chemie zu spritzen. Er nimmt die Entscheidung der Behörde hin, verstehen kann er sie nicht.