Pfalz 13 Dinge, die Südwestpfälzer zum Thema Coronavirus wissen müssen

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In Absprache mit dem Gesundheitsamt veröffentlicht die RHEINPFALZ folgende Informationen zum Umgang mit der Krankheit.

1. Woran erkenne ich, dass ich möglicherweise am Coronavirus erkrankt bin? Die Symptome sind der Grippe ähnlich und unterscheiden sich nicht spezifisch von ihr. Wer sich krank fühlt, sollte dies in einem Telefonat mit dem Hausarzt abklären.

2. An wen muss ich mich wenden, wenn ich das Gefühl habe, am Coronavirus erkrankt zu sein? Kranke Menschen und jene, die davon ausgehen krank zu sein, wenden sich an den Hausarzt.

3. Soll ich direkt zum Hausarzt gehen, wenn ich Anzeichen einer Corona-Erkrankung spüre? Nein, hier soll zuerst telefonisch Kontakt aufgenommen werden, weiteres befindet der Arzt.

4. Gibt es eine Rufnummer, die auch außerhalb der üblichen Geschäftszeiten für Erkrankte zur Verfügung steht? Das Gesundheitsamt hat eine Hotline geschaltet, Telefon 06331/809700. Sie ist erreichbar von Montag bis Donnerstag, jeweils 9 bis 15 Uhr sowie freitags 9 bis 12 Uhr. Außerdem gibt es Bürgertelefon des Bundesgesundheitsministeriums, das 24 Stunden erreichbar ist, Telefon 030/346465100.

5. Wer sitzt an der Hotline des Gesundheitsamtes? Sachkundige Mitarbeiter der Kreisverwaltung.

6. Wo finde ich den aktuellen Stand der Verbreitung des Coronavirus in der Südwestpfalz? Die Kreisverwaltung informiert täglich auf ihrer Homepage über die Krankheit.

7. Wer entscheidet, ob eine Person in Quarantäne muss und wann diese wieder endet? Das bei der Kreisverwaltung angesiedelte Gesundheitsamt.

8. Dürfen Bürger, die unter Quarantäne stehen aus dem „Homeoffice“ arbeiten? Selbstverständlich.

9. Wenn Kindergärten oder Schulen geschlossen werden sollten, müssen dann Eltern mit unter Quarantäne gestellt werden? Grundsätzlich nicht, dies erfolgt fallbezogen.

10. Wer versorgt mich, wenn ich unter Quarantäne stehe? In erster Linie hilfreich ist eine funktionierende Nachbarschaftshilfe, die Familie und unter Umständen die Sozialstation oder andere Dienste.

11. Wer kommt für die Kosten dieser Versorgung auf? Versorgungskosten sind Kosten der Lebenshaltung – also jeder für sich.

12. Darf ich morgens vor die Tür gehen und meine Zeitung aus dem Briefkasten holen, wenn ich unter Quarantäne gestellt bin? Grundsätzlich ja, aber im Einzelfall nach Vorgabe des Gesundheitsamtes.

13. Was passiert, wenn ich gegen Quarantäneauflagen verstoße? Laut Infektionsschutzgesetz kann eine zwangsweise Unterbringung in einem abgeschlossenen Krankenhaus angeordnet werden.

Alle weiteren Entwicklungen findet ihr im Corona-Liveblog.

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