Panorama Zehn Jahre nach Brückeneinsturz immer noch Verfahren

Brückeneinsturz bei Schweinfurt
Noch immer beschäftigen sich Gerichte mit dem Unglück. (Archivbild)

Nahezu täglich wird an Deutschlands Autobahnen gearbeitet. Bei Schweinfurt betonieren Arbeiter im Juni 2016 eine Brücke, als das Traggerüst plötzlich nachgibt. Etliche Männer stürzen in die Tiefe.

Werneck/Schweinfurt (dpa) - Zehn Jahre nach dem Einsturz einer Autobahnbrücke bei Schweinfurt mit einem Toten ist die juristische Aufarbeitung des Unglücks bislang nicht abgeschlossen. Allein beim Landgericht Schweinfurt seien noch ein Strafverfahren und drei Zivilverfahren anhängig, in denen es etwa um Schadenersatz und Schmerzensgeld für die Opfer gehe, teilte eine Gerichtssprecherin mit.

Insgesamt waren am Landgericht vier Männer unter anderem wegen fahrlässiger Tötung angeklagt - drei Prüfingenieure und ein Statiker.

Am 15. Juni 2016 war das Traggerüst für die neue Schraudenbach-Talbrücke auf der Autobahn 7 nahe Werneck im Norden Bayerns eingestürzt, als gerade 1.500 Tonnen Beton eingefüllt waren. Etliche Männer fielen mehr als 20 Meter in die Tiefe. Ein Bauarbeiter starb, 14 wurden verletzt. Die meisten Geschädigten kommen nach Gerichtsangaben aus Kroatien.

Zweimal Haftstrafe

Die Strafprozesse gegen drei Angeklagte sind mittlerweile rechtskräftig abgeschlossen. Das Landgericht Schweinfurt hatte im Mai 2023 einen heute 62 Jahre alten Ingenieur wegen fahrlässiger Tötung sowie fahrlässiger Körperverletzung in 14 Fällen zu einer Haftstrafe von eineinhalb Jahren verurteilt, ausgesetzt zur Bewährung. Seine Revision gegen diese Entscheidung hatte keinen Erfolg.

Die Vorsitzende Richterin sprach im Urteil von einer lückenhaften statischen Berechnung, die zu dem Unglück geführt habe. Das aufgebaute Traggerüst der neuen Brücke hätte die Last im betroffenen Abschnitt nie tragen können.

Aufräumarbeiten an eingestürzter Brücke
Drei Urteile von Strafprozessen sind bereits rechtskräftig. (Archivbild)

In dem Verfahren wurde zudem ein heute 52-Jähriger zu neun Monaten Haft, ausgesetzt zur Bewährung, verurteilt. Wegen eines Formfehlers hob der Bundesgerichtshof die Entscheidung allerdings auf und wies den Fall an eine andere Kammer des Landgerichts zurück. Ein Termin für einen neuerlichen Prozess gegen den Prüfingenieur gibt es bisher nicht.

Freispruch und Einstellung

Ein dritter Prüfingenieur, mittlerweile 68 Jahre alt, wurde freigesprochen. Der Prozess gegen den vierten Angeklagten, einen Statiker, war 2023 von den anderen Verfahren abgetrennt worden, weil seine Verteidigerin aus gesundheitlichen Gründen verhindert war. Im Mai 2025 stellte das Landgericht das Verfahren gegen den heute 54-Jährigen dann ein, weil die Kammer die Schuld des Angeklagten als geringfügig ansah. Der Mann wurde aber zu einer Geldauflage in Höhe von 5.000 Euro verpflichtet, zu zahlen an das Bayerische Rote Kreuz in Schweinfurt.

Mehrere Zivilverfahren anhängig

Die zivilrechtlichen Ansprüche sind von den Entscheidungen in den Strafprozessen unberührt. Die Verteidigerin des einstmals angeklagten Statikers hatte in dem Prozess von sieben zivilrechtlichen Verfahren allein gegen den 54-Jährigen gesprochen. «Da geht’s um mehrere Millionen», sagte die Anwältin, erwähnte allerdings die zuständigen Gerichte nicht.

Talbrücke Schraudenbach
Mittlerweile ist die Brücke erneuert. (Archivbild)

Die 1965 gebaute Brücke musste unter anderem wegen ihres schlechten Zustandes erneuert werden. Die jahrzehntelange Dauerbelastung mit tonnenschweren Sattelschleppern hat auf der vielbefahrenen Autobahn 7 Spuren hinterlassen. Der Ende 2019 fertiggestellte Neubau ist 236 Meter lang, bis zu 22 Meter hoch und kostete nach Angaben der Autobahndirektion Nordbayern etwa 18 Millionen Euro.

Der Podcast Alles Böse startet wieder mit neuen Kriminalfällen aus der Pfalz.

Kennen Sie schon unseren Crime-Podcast?

Welche Verbrechen werden in der Pfalz begangen? Welche Straftäter sind noch auf der Flucht? Über konkrete Kriminalfälle von heute und aus der Vergangenheit berichten Victoria Fuchs und Uwe Renners im True-Crime-Podcast "Alles Böse".

An dieser Stelle finden Sie Umfragen von Opinary.

Um Inhalte von Drittdiensten darzustellen und Ihnen die Interaktion mit diesen zu ermöglichen, benötigen wir Ihre Zustimmung.

Mit Betätigung des Buttons "Fremdinhalte aktivieren" geben Sie Ihre Einwilligung, dass Ihnen Inhalte von Drittanbietern (Soziale Netzwerke, Videos und andere Einbindungen) angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an die entsprechenden Anbieter übermittelt werden. Dazu ist ggf. die Speicherung von Cookies auf Ihrem Gerät notwendig. Mehr Informationen und eine Widerrufsmöglichkeit finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

x