Urteil Sturz auf Rolltreppe: Frau erstreitet 10.000 Euro
Im Prozess um einen Sturz auf einer Rolltreppe am Flughafen München hat die Klägerin mit der Airline einen Vergleich geschlossen. Sie soll nun 10.000 Euro erhalten. Damit seien alle künftigen Ansprüche abgegolten, entschied das Oberlandesgericht (OLG) München am Donnerstag.
Mitschuld bei der Klägerin
Die Frau war im November 2016 nach der Ankunft am Flughafen München auf einer Rolltreppe gestürzt, nachdem ein von ihr gebuchter Mobilitätsservice nicht verfügbar gewesen war. Aufgrund schwerer Verletzungen und bleibender Schäden hatte sie die türkische Airline Sunexpress verklagt.
Die Richter am OLG sahen bei der Frau eine große Mitschuld. Sie kamen aber nicht zum Schluss, dass eine Haftung der Airline dadurch entfällt.
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