Panorama Sedlmayr-Mörder: Kein Recht auf Vergessen im Netz

«Strassburg.» Die Mörder des Schauspielers Walter Sedlmayr haben keinen Anspruch auf digitales Vergessen. Das entschied gestern der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte. Konkret richtete sich die Beschwerde der beiden Halbbrüder gegen eine Entscheidung des Bundesgerichtshof. Dieser hatte ihre Unterlassungsklagen gegen drei deutsche Medienhäuser abgewiesen. Über deren Webseiten konnten Internetnutzer archivierte Artikel einsehen, in denen die Namen der Mörder genannt oder Bilder von ihnen gezeigt wurden. Die Kläger sahen dadurch ihr Menschenrecht auf Achtung des Privatlebens verletzt. Sie waren 1993 zu lebenslangen Haftstrafen verurteilt worden. 2007 und 2008 kamen sie frei.
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