Panorama Hoffen auf eine neue heiße Spur

«Flossenbürg/München.» Ungelöste Kriminalfälle wie aktuell das Verschwinden von Monika Frischholz vor fast 43 Jahren elektrisieren Medien und Öffentlichkeit immer wieder. Schließlich verjährt Mord nicht. Doch sollte dies auch so bleiben?
Wo ist Maddie? Wer hat Peggy getötet? Ungelöste Kriminalfälle wie derzeit die Suche nach der vor fast 43 Jahren verschwundenen Monika Frischholz beherrschen in regelmäßigen Abständen die Schlagzeilen. Vor allem wenn Kinder betroffen sind, reißen die Spekulationen nie ab. Die unaufgeklärten machen zwar nur einen Bruchteil aller Fälle aus. Aber es sind diese ungeklärten Fälle, die Fahnder und Öffentlichkeit nicht loslassen. „Dass Verbrechen gesühnt werden müssen und Täter nicht davonkommen dürfen, ist eine uralte moralische Kategorie und trifft unser Gerechtigkeitsempfinden ins Mark“, sagt der Kommunikationswissenschaftler Klaus Meier von der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt. „Ein ungelöster Kriminalfall löst kollektives Unwohlsein und gemeinschaftliche Unruhe aus.“ Das Verschwinden der damals zwölfjährigen Monika Frischholz am 25. Mai 1976 beschäftigt auch den Ex-Polizisten Johann Werner immer noch. „Ich kannte Monika, konnte zum Haus der Familie hinüberschauen“, sagt der 79-Jährige heute. Nach einem neuen Hinweis wird die Sache jetzt als Mordfall eingestuft. Diese Wochen fanden Ermittler bei Flossenbürg in der Oberpfalz einen vergrabenen VW-Käfer in einem Wald. Hoffnung keimt auf, dass das Rätsel um Monikas Verschwinden doch noch gelöst werden kann. Es kommt immer wieder vor, dass eine neue heiße Spur einen „Cold Case“ aufklärt. Überall in Deutschland befassen sich Einheiten der Polizei mit alten, ungeklärten Fällen, weil neue Kriminaltechnik nach Jahrzehnten neue Erkenntnisse verspricht. So wurde im November in Hessen ein 42-Jähriger wegen Mordes an der kleinen Johanna zu lebenslanger Haft verurteilt – fast 20 Jahre nach der Tat. Sollte Mord doch verjähren? Juristisch betrachtet ist es unerheblich, ob ein Täter sofort oder Jahrzehnte später überführt wird. „Mord verjährt nicht“ – dieser Grundsatz gilt in Deutschland seit 1979. Damals wurde das Strafgesetzbuch geändert, da Verbrechen aus der Nazi-Zeit sonst womöglich nicht mehr hätten geahndet werden können. Einige Juristen sehen die Regelung inzwischen aber skeptisch. „Wir haben ja für schwere Straftaten lange Verjährungszeiten. Ob man da die Nicht-Verjährung für das Morddelikt auch heutzutage noch draufsetzen muss, scheint mir fraglich“, sagt etwa der Präsident des Deutschen Strafverteidigerverbands, Jürgen Möthrath. Es sei zu überlegen, ob eine lange Verjährungsfrist ähnlich wie beim Totschlag ausreiche. Auch aus Opfersicht habe er Bedenken, ob es sinnvoll sei, wenn Angehörige Jahrzehnte nach einer Tat ein Gerichtsverfahren durchstehen müssen. Der Passauer Rechtswissenschaftler Martin Asholt hält es ebenfalls für fraglich, heute noch die Regelung beizubehalten. „Man führt den Rechtsstaat an seine Grenzen“, sagt der Jurist. Es sei in einem Prozess schwierig, nach Jahrzehnten Taten sicher aufzuklären. Hinzu komme die Frage, inwiefern ein 60-Jähriger für seine Taten als 18-Jähriger strafrechtlich geradestehen sollte? Seien 20, 30 Jahre Angst vor der Enttarnung nicht Strafe genug? Und ist nach einer so langen Zeit der Rechtsfrieden nicht bereits wiederhergestellt? Darüber müsse man zumindest diskutieren.