Panorama Herzspezialist muss nach Patiententod erneut vor Gericht

Herzmediziner der Berliner Charité zu Haftstrafe verurteilt
Herzspezialist der Charité muss nach dem Tod zweier Patienten erneut vor Gericht. (Archivbild)

Ein Herzspezialist der Charité muss nach dem Tod zweier Patienten erneut vor Gericht. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil wegen Totschlags auf. Er forderte eine neue Bewertung möglicher Mordmerkmale.

Leipzig/Berlin (dpa) - Der Prozess gegen einen Herzspezialisten der bekannten Berliner Charité nach dem Tod von zwei Patienten muss erneut verhandelt werden. Der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofes (BGH) hob das Urteil des Landgerichts Berlin auf. Das Verfahren geht nun an eine andere Schwurgerichtskammer am Landgericht Berlin.

BGH: Mordmerkmal der Heimtücke nicht fehlerfrei bewertet

In erster Instanz war der Mediziner im April 2024 wegen Totschlags in zwei Fällen zu einer Haftstrafe in Höhe von vier Jahren verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft hatte in dem Verfahren auf Mord plädiert und Revision eingelegt. Insbesondere die Verneinung des Landgerichts zum Mordmerkmal der Heimtücke sei mit Rechtsfehlern behaftet, erläuterte die Vorsitzende Richterin des 5. Strafsenates des BGH, Gabriele Cirener. Die äußeren Tatgeschehen aus der erstinstanzlichen Verhandlung stünden dagegen fest.

Arzt hatte Narkosemittel überdosiert und den Tod zu verantworten

Demnach hatte der Herzmediziner in den Jahren 2021 und 2022 auf einer kardiologischen Intensivstation einen Patienten und eine Patientin (beide 73) jeweils mit einem überdosierten Narkosemittel getötet. Dies sei aus Anteilnahme für die Patienten und die Angehörigen geschehen. Der Tod der beiden Menschen sei unabwendbar aber zeitlich nicht berechenbar gewesen. Beide Patienten starben den Angaben zufolge wenige Minuten nach der Verabreichung des Narkosemittels «Propofol» an Herzstillstand.

Die Verteidigung des Mediziners hatte auf Freispruch plädiert und ebenfalls Revision eingelegt. Diese verwarf allerdings der BGH.

Das Landgericht hatte den Haftbefehl außer Vollzug gesetzt. So musste der Arzt nach knapp einem Jahr in Untersuchungshaft zunächst nicht zurück ins Gefängnis. Er muss sich zweimal wöchentlich bei der Polizei melden, solange das Urteil nicht rechtskräftig ist.

Arzt seit August 2022 freigestellt

Der Oberarzt war von der Charité im August 2022 freigestellt worden. Im Mai 2023 war er in Untersuchungshaft gekommen. Ins Visier der Ermittler war der 56-Jährige nach einem anonymen Hinweis gekommen. Nach Charité-Angaben war dieser im Rahmen einer Art Whistleblower-System mit Vertrauensanwälten eingegangen. Dorthin können sich Beschäftigte der Klinik wenden, die etwa Ungereimtheiten bemerken.

Bundesgerichtshof in Leipzig
Der BGHJ hob ein Urteil gegen einen Herzspezialisten nach dem Tod zweier Patienten auf. Der Mann muss erneut vor Gericht. (Archivbild)
Der Podcast Alles Böse startet wieder mit neuen Kriminalfällen aus der Pfalz.

Kennen Sie schon unseren Crime-Podcast?

Welche Verbrechen werden in der Pfalz begangen? Welche Straftäter sind noch auf der Flucht? Über konkrete Kriminalfälle von heute und aus der Vergangenheit berichten Victoria Fuchs und Uwe Renners im True-Crime-Podcast "Alles Böse".

An dieser Stelle finden Sie Umfragen von Opinary.

Um Inhalte von Drittdiensten darzustellen und Ihnen die Interaktion mit diesen zu ermöglichen, benötigen wir Ihre Zustimmung.

Mit Betätigung des Buttons "Fremdinhalte aktivieren" geben Sie Ihre Einwilligung, dass Ihnen Inhalte von Drittanbietern (Soziale Netzwerke, Videos und andere Einbindungen) angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an die entsprechenden Anbieter übermittelt werden. Dazu ist ggf. die Speicherung von Cookies auf Ihrem Gerät notwendig. Mehr Informationen und eine Widerrufsmöglichkeit finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

x