Panorama Cathy und der blaue Elefant
«München.» Instagram-Berühmtheit Cathy Hummels hat einen Schleichwerbungsprozess vor dem Landgericht München gewonnen. Die zuständige Kammer wies gestern die Zivilklage des für Abmahnungen bekannten Verbands Sozialer Wettbewerb ab. Informierte Internetnutzer wüssten, dass die „Influencerin“ Hummels mit ihrem Instagram-Profil kommerzielle Interessen verfolge, sagte die Vorsitzende Richterin Monika Rhein. Insofern handele es sich auch nicht um unlautere Werbung. Weder die Ehefrau von Fußballprofi Mats Hummels noch die Kläger waren zur Urteilsverkündung erschienen. Der unterlegene Verband will die Urteilsbegründung vor einer möglichen Berufung prüfen. Hummels selbst kommentierte ihren Sieg standesgemäß auf Instagram: „Ich kämpfe weiter für Transparenz UND vor allem für Recht – eben dass WIR (Influencer) das gleiche Recht zugesprochen bekommen wie Fernseh- und Printmedien“, schrieb sie. Zugleich räumte sie ein, „ein bisschen Bammel“ gehabt zu haben, weil Gerichte in Karlsruhe und Berlin in vergleichbaren Fällen gegen Hummels Influencer-Kolleginnen Pamela Reif und Vreni Frost entschieden haben. Deshalb bleibt die Rechtslage auch nach dem Münchner Urteil bis zu einer höchstrichterlichen Entscheidung ungeklärt. Als Influencer werden Personen bezeichnet, die aufgrund ihrer Präsenz und ihres Ansehens in sozialen Netzwerken für Werbung in Frage kommen. Das Verfahren stößt deshalb keineswegs nur in der Instagram-Gemeinde auf Interesse. Denn der Prozess berührt die Frage, ob Prominente überhaupt Produkte oder Dienstleistungen aus freien Stücken empfehlen dürfen, ohne dabei Abmahnungen zu riskieren. Cathy Hummels beispielsweise preist unter dem Namen „@catherineyyy“ ihren mittlerweile 485.000 Followern auf Instagram Produkte von Unternehmen an, mit denen sie Werbeverträge hat. Dazu zählen unter anderem das Internet-Auktionshaus Ebay und Colgate-Zahnpasta. In dem Prozess ging es allerdings ausschließlich um Produkte, für die die 31-Jährige nach eigenen Worten keinerlei Gegenleistungen erhalten hat. Dazu zählte unter anderem der blaue Steiff-Elefant des kleinen Sohns Ludwig. Der in Berlin ansässige Verband hatte Hummels wegen unerlaubter Werbung abgemahnt, weil sie diese Beiträge nicht eigens als Reklame gekennzeichnet hatte. Doch damit fand der Verein vor dem Münchner Gericht kein Gehör. Richterin Rhein ließ im Laufe des Verfahrens allerdings durchaus Zweifel an der dem Influencer-Wesen eigenen Vermischung von Schein und Sein erkennen. „Früher war Influenza eine Krankheit, heute ist es ein Berufsbild“, sagte die Juristin noch während der mündlichen Verhandlung im Februar.