Kalender RHEINPFALZ Plus Artikel 1952: Die ersten Zebrastreifen in Deutschland

Will ein Fußgänger die Straße am Überweg erkennbar überqueren, muss der Autofahrer anhalten.
Will ein Fußgänger die Straße am Überweg erkennbar überqueren, muss der Autofahrer anhalten.

Breite weiße Streifen auf dem grauen Asphalt – der Zebrastreifen soll Fußgängern ein sicheres Überqueren von Straßen ermöglichen. Die ersten dieser Fußgängerüberwege wurden hierzulande 1952 angelegt.

Das wohl berühmteste Exemplar befindet sich in London, genauer: in der Abbey Road. Der dortige Fußgängerüberweg ziert das gleichnamige, 1969 veröffentliche Album der Beatles.

Siebzehn Jahre zuvor, am 8. Juli 1952, wurden in München offiziell die bundesweit ersten Zebrastreifen, wie die Fußgängerüberwege im Volksmund heißen, angelegt. Das Ziel: Fußgängern angesichts des wachsenden Verkehrsaufkommens ein sicheres Überqueren der Straße zu ermöglichen. Im Jahr darauf wurden sie durch die Aufnahme in die Straßenverkehrsordnung bundesweit eingeführt. Wie viele dieser Überwege es heutzutage in Deutschland gibt, ist kaum herauszufinden, denn zuständig dafür sind die Kommunen.

22.000 Euro kostet er in etwa

Die wiederum können nicht einfach „freihändig“ entscheiden, einen Zebrastreifen anzulegen. Zum einen ist das Ganze nicht gerade billig. Denn mit dem Aufbringen der weißen Streifen auf die Fahrbahn allein ist es nicht getan. Jeder Zebrastreifen muss beispielsweise auch beleuchtet sein. Insgesamt, teilt ein Sprecher der Ludwigshafener Stadtverwaltung mit, lande man bei einer „groben Kostenschätzung“ bei rund 22.000 Euro pro Überweg.

Zudem dürfen Fußgängerüberwege nur innerhalb geschlossener Ortschaften und auf Straßen angelegt werden, auf denen nicht schneller als 50 Kilometer pro Stunde gefahren werden darf. Und: Es darf in der Regel nicht mehr als ein Fahrstreifen je Richtung zum Überqueren vorhanden sein. Das und vieles mehr in Sachen Zebrastreifen ist in Paragraf 26 der entsprechenden Verwaltungsvorschrift der Straßenverkehrsordnung festgeschrieben.

Regeln gelten auch für Radler

Eine Geschichte für sich ist das Verhalten der Verkehrsteilnehmer an Zebrastreifen. Neben vielen Vernünftigen gibt es den Autofahrer, der Zebrastreifen schlicht ignoriert, ebenso wie den Fußgänger, der fünf Meter neben dem Überweg die Straße überquert. Klar ist: Wer sich mit seinem (nicht schienengebundenen) Fahrzeug einem Zebrastreifen nähert, den Fußgänger oder Rollstuhlfahrer erkennbar überqueren wollen, der muss anhalten. Das gilt auch für Radler! Mancher Radfahrer glaubt, für ihn gelte auf den weißen Streifen der gleiche Vorrang wie für Fußgänger. Irrtum! Fährt jemand mit dem Rad über den Zebrastreifen und kommt es dadurch zu einem Unfall, droht dem Radfahrer eine Mitschuld. Wer allerdings sein Rad schiebt, stellt sich damit dem Fußgänger gleich und kann mit Vorrang queren.

Nicht verboten ist es übrigens, den Zebrastreifen barfuß zu betreten, wie es Paul McCartney auf dem ikonischen „Abbey Road“-Cover zu tun beliebte.

Der Kalender

DIE RHEINPFALZ feiert 2020 ihren 75. Geburtstag. In unserem Jubiläumskalender erinnern wir jeden Tag an ein besonderes Ereignis oder eine ungewöhnliche Geschichte aus den vergangenen 75 Jahren.
08072020_177tage
x