Zweibrücken RHEINPFALZ Plus Artikel Zweibrücker Makler-Prozess: Schriftstück wird auf Echtheit geprüft

Beim Versuch, sein Haus zu verkaufen, erlebte ein Saarländer eine böse Überraschung. Archivfoto: dpa
Beim Versuch, sein Haus zu verkaufen, erlebte ein Saarländer eine böse Überraschung. Archivfoto: dpa

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Am Mittwoch wurde am Landgericht das Verfahren gegen eine Immobilienmaklerin aus Zweibrücken fortgesetzt. Zur Überraschung aller Beteiligten legte der 55-jährige Geschädigte am letzten Verhandlungstag eine eidesstattliche Versicherung vor, die die Maklerin persönlich unterschrieben habe.

Das Schriftstück soll Anfang Mai 2016 vom Hausverkäufer verfasst worden sein. Die Maklerin verpflichtet sich darin zur Rückzahlung von 107 600 Euro, die sie von dem Geschädigten

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