Zweibrücken
Zu viele Dauerparker mit dem Handy: Stadt zieht Konsequenzen
Seit drei Jahren kann man in Zweibrücken für 38 Euro im Monat parken, wenn man mit dem Handy bezahlt. Seitdem steigt der Anteil an diesen Parkscheinen stetig. Auch die Anzahl an Monatskarten, die es seit März 2022 gibt, steigt: Wurden 2022 aufs Jahr hochgerechnet knapp 350 Monatstickets verkauft, waren es im Jahr drauf schon gut 530 und 2024 sogar 700. Rechnet man die Dauerkarten von Januar bis März 2025 aufs Jahr hoch, kommt man auf über 750.
2022 hatte der OB nicht mit Problemen gerechnet
Kurz bevor die Monatstickets vor drei Jahren eingeführt wurden, hatte Oberbürgermeister (OB) Marold Wosnitza gesagt: „Ich persönlich bin der Überzeugung, dass Neuerungen wie die Monatskarte für Anwohner eine gute Parkmöglichkeit schaffen werden, aber trotz allem keine Parkprobleme in der Innenstadt entstehen werden, wie von verschiedenen Stellen befürchtet.“ Das hat sich mittlerweile geändert, wie die Stadt einräumt. In der Vorlage zur Sitzung des Stadtrats vergangene Woche heißt es: „Dass Parkplätze für Kurzzeitparker durch die Belegung von Dauerparkern nicht bestimmungsgemäß genutzt werden können [, ...] wurde mittlerweile insbesondere auf dem Parkplatz vor dem Geschäfts- und Ärztehaus Ecke Poststraße/Karlstraße mit einer zulässigen Parkdauer von einer Stunde zum Problem, da dort das Dauerparken erheblich zugenommen hat.“
Zwar geht es nur um sechs Parkplätze, aber der OB sagte in der Sitzung: „Das müssen wir regulieren.“ Denn die Fläche steht laut Sitzungsvorlage „nur noch sehr eingeschränkt“ den Patienten zur Verfügung. Der OB verwies aber auch darauf hin, dass es in der Stadt immer noch 410 weitere gebührenpflichtige Parkplätze gebe, wenn alle Dauerparker mit Monatskarten bereits einen Parkplatz beanspruchen. Rechnet man die Anzahl der Monatskarten im Jahr auf den Monat um, nehmen etwa 60 Autofahrer pro Monat dieses Angebot in Anspruch.
Hier gelten die Monatskarten ab Juni nicht mehr
Ulrich Schüler (FWG) erinnerte daran, dass die gebührenpflichtigen Parkplätze extra dazu geschaffen seien, „um Dauerparker zu bremsen“. Er habe „Bauchweh, in der Innenstadt Dauerparken zu ermöglichen“. Weiter diskutiert wurde nicht. Der Stadtrat stimmte einstimmig zu, dass die Monatskarten an der Ecke Poststraße/Karlstraße ab Juni nicht mehr gelten. Die dafür geltende Rechtsverordnung wurde allgemein abgeändert, so dass sie auch auf weitere Parkplätze angewandt werden kann, falls das einmal notwendig wird.
Laut Miteigentümer Dieter Holaus gehören die Parkplätze zum Ärztehaus. Die damalige Bauherrengemeinschaft habe sie 1985 bauen lassen und dann der Stadt für Kurzzeitparker zur Verfügung gestellt. Pacht müsse die Stadt nicht dafür zahlen, sie dürfe aber die Parkeinnahmen behalten, sagte Dieter Holaus im Gespräch mit der RHEINPFALZ. Die Hauseigentümer hatten befürchtet, dass die Parkplätze nur noch dauerhaft von Anwohnern belegt sind, und deshalb bereits im August 2024 die Stadt gebeten, das Dauerparken dort zu unterbinden.
Die Parkgebühren in Zweibrücken bleiben vorerst unverändert. Ein Arbeitskreis zum Zweibrücker Haushalt, die Haushaltskonsolidierungskommission, hatte zwar 2023 Vorschläge zu den Parkgebühren erarbeitet, hier habe sich aber bisher nichts weiter getan, wie Stadtsprecher Jens John auf Anfrage der RHEINPFALZ mitteilte. Zu den Vorschlägen zählten „eine allgemeine Gebührenerhöhung, eine Gebührenstaffelung je nach Parkzone sowie eine Ausweitung der Gebührenpflicht auf bisher gebührenfreie Parkplätze“, so John. Da zum gleichen Zeitpunkt auch das Mobilitätskonzept samt Parkraumkonzept in Arbeit war, „wollte man dessen Ergebnis nicht vorausgreifen, so dass bisher hinsichtlich der Parkgebühren keine weiteren separaten Schritte erfolgt sind“.
[Wir haben den ursprünglichen Artikel um die Information ergänzt, dass die Parkplätze den Eigentümern des Ärztehauses gehören.]