Zweibrücken/Kaiserslautern Wegen Drogenhandels zu 18 Monaten Haft verurteilt

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Ein 32-jähriger Angeklagter aus Kaiserslautern wurde am Dienstag von der Großen Strafkammer beim Landgericht Zweibrücken wegen Beihilfe zum unerlaubten Handel mit Marihuana und Amphetamin in zwei Fällen zu 18 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.

Er muss außerdem 3000 Euro an den Kinderschutzbund Kaiserslautern zahlen, wird einem Bewährungshelfer unterstellt und muss jeglichen Wohnsitzwechsel melden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Er hatte ein Kilogramm Amphetamin für 2500 Euro von Kaiserslautern zu seinem Abnehmer in dessen damalige Wohnung in Blieskastel gebracht. Der Abnehmer wurde am 24. November 2020 mit elf weiteren Komplizen aus dem Raum Kaiserslautern und dem Saarpfalz-Kreis bei einer Großrazzia der Polizei dingfest gemacht. Der damals 38-Jährige hatte sich direkt nach seiner Festnahme im November 2020 den Ermittlern als Kronzeuge zur Verfügung gestellt. Er nannte Ross und Reiter und kam von da an in das Zeugenschutzprogramm. Seine Komplizen wurden zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt – die Höchststrafe beträgt elf Jahre und acht Monate. Der Kronzeuge kam mit einer Bewährungsstrafe davon. Er lebt heute irgendwo unter einer anderen Identität.

Kontakt seit seiner Kindheit

Hätte der 32-jährige Angeklagte am Dienstag kein Geständnis abgelegt, hätte der Kronzeuge als Zeuge auftreten müssen. „Der Kronzeuge wurde daher nicht eines Risikos ausgesetzt. Das ganze Gerichtsgebäude in Zweibrücken hätte aus Sicherheitsgründen umstellt werden müssen. Die Begleiter des Kronzeugen hätten ihn vermummt bis in den Gerichtssaal begleiten und beschützen müssen“, erklärte die Vorsitzende Richterin Susanne Thomas. Neben der Lieferung des Amphetamins gestand der Angeklagte, im Keller seiner Wohnung in Kaiserslautern ein Kilogramm Marihuana gebunkert zu haben. Dieses Versteck zeigte er seinem Auftraggeber aus Hochspeyer und dessen Kunden, dem späteren Kronzeugen.

„Der Angeklagte hat zu den Tätern und Verbrechern, die im Rhein-Main-Gebiet und im Rhein-Neckar-Gebiet ihre Drogengeschäfte organisierten und im Raum Kaiserslautern, in Zweibrücken und dem Saarpfalz-Kreis betrieben, seit seiner Kindheit Kontakte. Dieser Kreis hatte in der Führung ganz oben gestanden. Sie waren sich ihrer Stärke bewusst“, konstatierte Thomas. Und: „Sie hatten eine Lobby. Sie verkehrten in Nachtclubs. Sie hatten sich als Türsteher gezeigt. Man hat sich gezeigt. Man war halt wer“, so die Richterin. Beim Angeklagten erinnerte die Richterin daran, dass er als Jugendlicher mit mehreren Komplizen durch 17 Raubüberfälle Kaiserslautern unsicher gemacht habe. Er habe Diskotheken, eine Spielhalle und Geschäfte überfallen, Handtaschen geraubt und Beute zwischen 20 bis 12.000 Euro gemacht. Dafür hatte er sich fünf Jahre Jugendstrafe eingehandelt, die er bereits verbüßt hat.

„Der Angeklagte hatte gewusst, um wen es sich handelt. Er wurde von den Ermittlern aus Kaiserslautern abgehört und observiert. Er hat sich strafbar gemacht. Er wusste, worum was es geht“, sagte Thomas.

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