Zweibrücken Terrag zieht Antrag nicht zurück

91-86294968.jpg

Als „vollkommen falsch“ bezeichnet Hubert Immesberger, Pressesprecher der Firma Terrag, die Aussage der Grünen, dass der Antrag auf Erweiterung der Betriebserlaubnis des Unternehmens hochgradig giftige Stoffe beinhalte (wir berichteten am Montag). Terrag werde seinen Antrag nicht zurückziehen, nur abändern.

Die beantragten Abfallarten würden teilweise als „umweltgefährlich“ und „reizend“ kategorisiert werden, trügen aber nicht die Bezeichnung „giftig“. Wie berichtet, hat die Abfallart, an der die Diskussion sich entzündet hat, die Schlüsselnummer 10 01 16, die für „Filterstäube aus der Abfallmitverbrennung, die gefährliche Stoffe enthalten“ steht. Der Mörsbacher Ortsbeirat hatte darauf hingewiesen, dass in diesem Abfall die krebserregenden Substanzen Dioxine und Furane enthalten sein können. Beides ist laut Immesberger heute „in der gesamten Umwelt“ zu finden. Die Konzentration dieser Schadstoffe „ist im Übrigen in allen vorgesehenen Abfällen so niedrig, dass diese keine Rolle bei der Einstufung als gefährlicher Abfall spielt“, berichtet der Pressesprecher. Bei der Überarbeitung des Antrags von 2013 habe Terrag mehrere Abfallschlüsselnummern gestrichen und eine einzige hinzugenommen, so Immesberger. Er betont, dass die Abfallschlüsselnummer nicht alleine als Maß für die Gefährlichkeit einer Abfallart herangezogen werden könne. Der einzige Fehler von Terrag war laut Immesberger, dass niemand „die beantragten Abfallschlüsselnummern der Konditionierungsanlage mit den Abfallschlüsselnummern der Deponie“ abgeglichen hatte. Die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Süd habe die Firma auf ihren Fehler hingewiesen. Die Schlüsselnummer 10 01 16 verweise auf Filterstäube, die Asche aus einem Regelbrennstoff (etwa Steinkohle) enthalten und darüber hinaus einen kleineren Anteil an sogenannten Ersatzbrennstoffen (Kunststoff, Papier, Holz) oder Klärschlamm, der mitverbrannt wird. „Von daher dürfte nachvollziehbar sein, dass diese Abfallschlüsselnummer keine Sonderstellung einnimmt“, sagt der Pressesprecher. Nach Rücksprache mit der SGD Süd bestehe keine Notwendigkeit für die Terrag, ihren Antrag zurückzuziehen. Die Firma habe die Genehmigungsdirektion lediglich gebeten, die beanstandete Abfallart aus dem Antrag zu entfernen. „Ausdrücklich sei hier nochmals betont, dass dies nicht im Geringsten mit einer ,erhöhten Gefährlichkeit’ der Schlüsselnummer zu tun hat, sondern ausschließlich mit dem Umstand, dass diese nicht auf der Deponie genehmigt ist“, betont Immesberger. Nora Schweikert, Sprecherin der SGD Süd, bestätigte auf Nachfrage die Bitte von Terrag, die fragliche Abfallart aus dem Antrag zu entfernen. Sie verweist darauf, dass die Antragsunterlagen ab Montag, 18. Juli, bei der Stadtverwaltung Zweibrücken und der SGD in Neustadt ausliegen. Außerdem würden sie auf der Homepage der SGD veröffentlicht. Bis Ende August können Einwendungen dagegen erhoben werden. Am Donnerstag, 6. Oktober, 10 Uhr, finde im Ratssaal des Zweibrücker Ratshauses ein Erörterungstermin statt. Dort würden die Einwände öffentlich besprochen. „Die Firma Terrag hat den Antrag insofern verändert, als dass der infrage stehende Abfall aus dem Antrag gestrichen wurde. Diese Mitteilung liegt uns bislang nur per Mail vor, soll aber schriftlich bei uns eingehen“, schreibt Schweikert. Der Firma stehe es frei, welchen Abfallschlüssel sie bei der SGD beantragt. „Es besteht derzeit kein Zweifel an der Zuverlässigkeit des Betreibers.“ Die SGD werde den Zweibrücker Oberbürgermeister Kurt Pirmann anschreiben und um eine Stellungnahme zum veränderten Antrag bitten, so Schweikert. Pirmann hatte die SGD am Freitag darum gebeten, das Genehmigungsverfahren auszusetzen (wir berichteten am Samstag).

x