Zweibrücken Stadtnachrichten: OB-Wahl: Eren übergibt Unterstützer-Unterschriften

Der Zweibrücker Gerüstbaumeister Atilla Eren hat die Liste mit Unterschriften von Unterstützern, die er braucht, um bei der Oberbürgermeisterwahl antreten zu können, der Stadtverwaltung übergeben. Das bestätigte gestern Stadtpressesprecher Heinz Braun auf Anfrage. Die Liste müsse nun auf verschiedene Kriterien hin überprüft werden, etwa ob die Unterschriften vollzählig sind und ob tatsächlich nur Wahlberechtigte unterschrieben haben, so Braun. Wann fertig geprüft ist, konnte er nicht sagen. „Es ist keine Eile geboten, bis zur OB-Wahl ist ja noch etwas Zeit“, so Braun. Eren braucht 150 gültige Unterschriften. Wie zuletzt am 20. April berichtet, will der türkischstämmige Eren als Parteiloser bei der nächsten Oberbürgermeisterwahl antreten. Er gehört derzeit zwar noch der Zweibrücker Linken an, nach der Kommunalwahl werde er aber aus der Partei austreten, hatte er bereits angekündigt. Eren hatte bei der Landtagswahl 2016 als Direktkandidat für die Linke acht Prozent Stimmenanteil eingefahren. Die Oberbürgermeisterwahl muss zwischen 1. September 2019 und 29. Februar 2020 erfolgen. Der Bezirksausschuss des Bezirkstags Pfalz hat am Mittwoch in Münchweiler/Alsenz den Beitritt des Bezirksverbands Pfalz zur Stiftung Landgestüt Zweibrücken beschlossen. Darüber informierte der Bezirkstagsvorsitzende Theo Wieder auf Anfrage. Der Bezirksausschuss habe umgesetzt, was der Bezirkstag im Dezember 2017 vorgab (wir berichteten zuletzt am 3. März). Dem Bezirksausschuss lag eine modifizierte Stiftungssatzung vor. Darin wird geregelt, dass der Bezirksverband künftig mit einem Sitz im Stiftungsvorstand und drei Sitzen im Stiftungsrat vertreten ist. Den Sitz im Vorstand übernimmt Wieder. Über die Besetzung der drei Stiftungsratssitze entscheidet der Bezirkstag in einer Sitzung am 10. August in Pirmasens. Mit dem Beitritt des Bezirksverbands wurde der Weg für die Bezuschussung der Stiftung freigemacht. Der Bezirkstag hatte beschlossen, die Stiftung Landgestüt mit jährlich 80 000 Euro zu unterstützen. Das Geld sei zweckgebunden und dürfe ausschließlich für die Instandhaltung der denkmalgeschützten Gebäude des Landgestüts verwendet werden, so Wieder. Wenn die Stiftungsgremien die neue Satzung beschlossen haben, werde der Zuschuss ausgezahlt. Wann die 42 Betonhäuschen auf dem Flughafengelände abgebaut werden und wo sie künftig stehen, kann die Bundespolizei noch nicht beantworten. Das sagte gestern auf Anfrage Christian Marx von der Pressestelle des Bundespolizeipräsidiums in Potsdam. Er ließ durchblicken, dass die weitere Nutzung der Häuschen, die ursprünglich für Flüchtlinge gebaut wurden, in seiner Behörde keine Dringlichkeit hat. „Uns beschäftigen momentan andere Angelegenheiten“, so Marx. Wie am 30. Mai berichtet, hat die Bundespolizei die seit Juli 2016 leerstehenden Einfachbehausungen vom Land übernommen. Als Gegenleistung stieg sie in den laufenden Mietvertrag mit dem Flughafenbesitzer Triwo ein und verpflichtete sich, die Kosten für Abbau und Abtransport der Häuschen zu übernehmen sowie das Gelände wieder in seinen ursprünglichen Zustand zu versetzen. Die Bundespolizei hatte erklärt, sie wolle die Häuschen als Büro-, Lager- und Umkleideräume nutzen.