Zweibrücken RHEINPFALZ Plus Artikel SPD-Stadtrat hat Zweifel, ob Kandidatenliste der CDU legal ist

Bürgermeister Christian Gauf und die Beigeordnete Christina Rauch können einen Sitz im Stadtrat nur annehmen, wenn sie ihre Ämte
Bürgermeister Christian Gauf und die Beigeordnete Christina Rauch können einen Sitz im Stadtrat nur annehmen, wenn sie ihre Ämter zurückgeben. Das haben sie nicht vor.

Verstößt die CDU gegen das Gesetz, weil sie Kandidaten für den Stadtrat nominiert, die ihre Sitze gar nicht annehmen wollen? Das fragt sich ein SPD-Mitglied und verweist auf eine Gesetzesänderung. Wir haben nachgefragt, was es damit auf sich hat.

Die CDU hat Bürgermeister Christian Gauf und die Beigeordnete Christina Rauch auf ihre Stadtratsliste gesetzt, obwohl beide ihre Sitze gar nicht annehmen werden. Das langjährige SPD-Stadtratsmitglied Walter Rimbrecht bezweifelt, dass diese Kandidatur nach einer Gesetzesänderung noch rechtmäßig ist. In Kommentaren unter anderem auf der Facebookseite der Zweibrücker RHEINPFALZ schreibt er: „Ob das wirklich legal ist, ist noch die Frage. Im Kommunalwahlgesetz ist die Trennung von Amt und Mandat verankert, und deshalb muss ein Kandidat eine Erklärung unterschreiben, dass er entweder auf sein Amt verzichtet oder die Wahl nicht annimmt. Wer aber von vornherein erklärt, die Wahl nicht annehmen zu werden, kandidiert nur zum Schein. Damit ist klar, dass es sich um Wahlbetrug handelt oder sogar durch die Scheinkandidatur die Liste ungültig ist. Jede zum Schein abgegebene Willenserklärung ist nichtig.“ Und später: „Die schriftliche Erklärung, dass man die Wahl nicht annehmen wird, beweist eindeutig, dass es sich um eine nichtige Scheinkandidatur handelt. Diese Erklärung wurde bei den vorausgegangenen Wahlen nicht vorgeschrieben, also kann, was früher ohne diese Erklärung legal war, jetzt rechtswidrig sein.“

Auf Nachfrage der RHEINPFALZ stellt Eveline Dziendziol, Pressesprecherin der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier, klar: Die Kandidatur ist rechtmäßig, und die Liste wird dadurch auch nicht ungültig – trotz einer Gesetzesänderung im Mai 2023. Damals seien „Bestimmungen ins Kommunalwahlgesetz aufgenommen worden, um sogenannte ,Scheinkandidaturen’ zu vermeiden“, schreibt Dziendziol. Wer an der Spitze einer Verwaltung steht, kann nicht gleichzeitig im selben Stadtrat oder Verbandsgemeinderat sitzen. Das nennt man Unvereinbarkeit von Amt und Mandat. „Dahinter steht folgender Gedanke: Eine Person, die in den Rat gewählt wurde, um die Verwaltung dabei zu kontrollieren, wenn sie die im Rat getroffenen Beschlüsse ausführt, kann nicht gleichzeitig selbst in der Verwaltung tätig sein und sich somit quasi selbst kontrollieren“, erklärt die ADD-Sprecherin.

Warum das Gesetz geändert wurde

Bürgermeister Christian Gauf und die hauptamtliche Beigeordnete Christina Rauch müssten demnach entweder ihre Ämter abgeben oder auf einen Sitz im Stadtrat verzichten. Welche der beiden Möglichkeiten sie wählen, das sollen sie seit der Gesetzesänderung im Mai 2023 vor der Wahl auf einem Formular erklären. Beide haben bereits vor der Listenaufstellung am Freitag gegenüber der RHEINPFALZ erklärt, dass sie ihre Sitze nicht annehmen werden, wenn sie in den Stadtrat gewählt werden. Sie stehen auf der Liste, weil die CDU mit prominenten Namen mehr Stimmen holen möchte als mit weniger bekannten Kandidaten.

Die Absichtserklärung auf dem neuen Formular ist rechtlich nicht verbindlich – das heißt, die Kandidaten können sich später umentscheiden. Sie soll aber mit dem Wahlvorschlag eingereicht werden und wird mit den zugelassenen Wahlvorschlägen öffentlich bekannt gemacht. Geben die Betroffenen keine Absichtserklärung ab, wird das ebenso öffentlich bekannt gemacht. In welcher Form das geschieht, dafür gibt es noch keine Vorgaben, da die Vorschrift ganz neu sei, sagte Eveline Dziendziol auf Nachfrage. Sie räumt ein, dass auch mit dem neuen Gesetz keine Scheinkandidaturen verhindert werden, sie würden aber transparenter: „Mit den genannten Informationen erhalten die Wählerinnen und Wähler eine bessere Informationsgrundlage für ihre Wahlentscheidungen.“

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