Zweibrücken Saarland ändert seine Ausgangsregeln leicht ab

Seit der Nacht auf Donnerstag, 26. März, null Uhr, gelten im Saarland leicht abgeänderte Regeln für die Ausgangsbeschränkung. Nach Angaben der Saarbrücker Landesregierung wurden die Vorschriften, die am vergangenen Freitag erlassen wurden, jetzt „an die Beschlussempfehlung des Bundes angepasst, um für Klarheit zu sorgen“.
Demnach sind im Saarland Besuche bei Freunden oder Bekannten aber auch weiterhin verboten.
Hotelübernachtung nur noch aus triftigem Grund
Darüber hinaus hat die Saarbrücker Regierung eine neue Vorschrift für Hotels und andere Beherbergungsbetriebe festgelegt. Demnach sind dort Übernachtungen nur noch aus beruflichen oder wichtigen persönlichen Gründen zulässig, etwa wenn die eigene Wohnung unbewohnbar geworden ist. So sollen „nicht notwendige Reiseanlässe“ verhindert werden.
Autobahnraststätten und Restaurants an Autohöfen sind von der Schließung ausgenommen.