Zweibrücken Saarland ändert seine Ausgangsregeln leicht ab

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Für die Saarländer sind Sport und Bewegung an der frischen Luft alleine möglich, außerdem jetzt auch zusammen mit einer weiteren Person, die nicht im selben Haushalt lebt. Und weiterhin mit den Personen, die im selben Haushalt leben. Im Saarland darf die eigene Wohnung aber auch weiterhin nur noch aus triftigen Gründen verlassen werden.

Seit der Nacht auf Donnerstag, 26. März, null Uhr, gelten im Saarland leicht abgeänderte Regeln für die Ausgangsbeschränkung. Nach Angaben der Saarbrücker Landesregierung wurden die Vorschriften, die am vergangenen Freitag erlassen wurden, jetzt „an die Beschlussempfehlung des Bundes angepasst, um für Klarheit zu sorgen“.

Demnach sind im Saarland Besuche bei Freunden oder Bekannten aber auch weiterhin verboten.

Hotelübernachtung nur noch aus triftigem Grund

Darüber hinaus hat die Saarbrücker Regierung eine neue Vorschrift für Hotels und andere Beherbergungsbetriebe festgelegt. Demnach sind dort Übernachtungen nur noch aus beruflichen oder wichtigen persönlichen Gründen zulässig, etwa wenn die eigene Wohnung unbewohnbar geworden ist. So sollen „nicht notwendige Reiseanlässe“ verhindert werden.

Autobahnraststätten und Restaurants an Autohöfen sind von der Schließung ausgenommen.

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