Zweibrücken Prozess ums Outlet zieht sich hin, Gutachter nimmt Arbeit auf

Beklagt ist der Betty-Barclay-Shop im Fashion Outlet Zweibrücken.
Beklagt ist der Betty-Barclay-Shop im Fashion Outlet Zweibrücken.

Wann das Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken seine Verhandlung um sonntägliche Sonderöffnungen im Fashion Outlet fortsetzen kann, ist weiterhin nicht absehbar.

Dies sagte OLG-Sprecherin Tanja Rippberger am Montag auf RHEINPFALZ-Anfrage. Immerhin habe man inzwischen einen Sachverständigen gefunden, der auf Wunsch des Gerichts ein Gutachten erstellen soll.

Wie mehrfach berichtet, hat der Grünstädter Modeunternehmer Steffen Jost eine Musterklage gegen den Verkaufsshop der Textilmarke Betty Barclay im Zweibrücker Outlet angestrengt – stellvertretend für alle Läden im Outlet. Jost verkauft in seinen Modehäusern ebenfalls Bekleidung von Betty Barclay. Sonntags darf er das allerdings nur jeweils viermal im Jahr – wenn in der jeweiligen Stadt, in der Jost eine Filiale betreibt, verkaufsoffener Sonntag ist. Hier sieht der Grünstädter einen Wettbewerbsnachteil gegenüber dem Barclay-Shop im Outlet: Dieses darf dank einer Sonderregelung des Landes Rheinland-Pfalz an bis zu 16 Sonntagen im Jahr öffnen. Jost bezweifelt, dass diese jahrzehntealte Regelung aus Zweibrücker Flugverkehrszeiten noch rechtmäßig ist.

Unklar, wie lange es mit dem Gutachten dauert

Alexander Schwarz, Vorsitzender Richter des 4. OLG-Zivilsenats, hatte in einer Verhandlung am 22. Februar in Zweibrücken sowohl Steffen Jost als auch die Betty-Barclay-Anwälte gebeten, sich auf einen Sachverständigen für Betriebswirtschaft zu einigen. Dieser soll in einem Gutachten klären, ob der Zweibrücker Betty-Barclay-Outletshop überhaupt groß genug ist, um Steffen Josts Modegeschäften ernsthaft und wettbewerbsverzerrend Konkurrenz machen zu können. In der Folgezeit wurde bis zum Herbst kein Gutachter aufgetrieben. Inzwischen, so Tanja Rippberger, sei auf Vermittlung der pfälzischen Industrie- und Handelskammer (IHK), ansässig in Ludwigshafen, ein Sachverständiger gefunden worden. Um wen es sich dabei handelt, wollte die OLG-Sprecherin unter Verweis auf das laufende Verfahren nicht sagen.

Es sei unklar, wie viel Zeit der Sachverständige benötigt, um sein Gutachten anzufertigen. Liegt das Papier vor, muss es vom Gericht gelesen und dann an die streitenden Parteien geschickt werden. Diese geben anschließend eine Stellungnahme ab, ehe der 4. Zivilsenat des OLG Zweibrücken weiterverhandeln kann.

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