Zweibrücken
Prozess am Amtsgericht: Heizöl bestellt, aber nicht bezahlt
Eine Zweibrückerin hat Ende 2022 Heizöl bestellt, aber bis heute die Rechnung in Höhe von fast 1500 Euro nicht bezahlt. Wegen Betrugs saß sie deshalb auf der Anklagebank des Zweibrücker Amtsgerichts. Sie wird wiederkommen müssen.
Referendarin Natalie Grundmann warf der Frau vor, das Heizöl am 29. November 2022 bestellt, aber nach der Lieferung nicht bezahlt zu haben. Sie habe gewusst, dass sie die Rechnung nicht begleichen kann. Die Frau, die Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt hatte, hatte als Selbstständige Firmen geführt, war jedoch während der Corona-Zeit in Schieflage geraten und in die Insolvenz gedriftet. Nach eigenen Angaben ist sie aktuell mit rund 60.000 Euro verschuldet.
Angeklagte hat mittlerweile guten Job gefunden
Die Frau Anfang 50 ist jedoch zuversichtlich, diese Summe über die Jahre abzahlen zu können, da sie mittlerweile einen guten Job im öffentlichen Dienst angetreten hat. Etwas über 1000 Euro zahlt sie derzeit monatlich ab. Bei einer Verurteilung, ließ sie das Gericht wissen, werde sie den Job allerdings kündigen müssen.
Ihre Version des Heizölgeschäfts lautete so: Sie habe zuvor bei demselben Händler schon zwei- bis dreimal Heizöl bestellt und bar bezahlt. Die Lieferung Ende 2022 habe sie per Kreditkarte über ein Konto begleichen wollen, auf das Arbeitslohn einging. Der Händler habe dies jedoch nicht akzeptiert und ein paar Tage später die Rechnung über 1497 Euro geschickt. Zur gleichen Zeit – eine knappe Woche nach der Heizölbestellung – sei bei ihr Anfang Dezember die Heizung ausgefallen, und die Folgekosten für die Reparatur seien nach oben geschnellt.
Angeklagte: „Wollte mit Kindern nicht im Kalten sitzen“
„Ich wollte im Winter mit meinen Kindern nicht im Kalten sitzen. Und dann reichte das Geld einfach nicht mehr“, sagte sie aus. Sie habe über private Kleinanzeigen im Internet für 1200 Euro einen neuen Wasserspeicher gekauft – ohne Gewährleistung. Eine Fehlinvestition. Ihr Pech: Die Kapazität des Speichers war nicht ausreichend. Und die Heizung sei dann mehrmals ausgefallen. Hinzu sei ein Wasserschaden von 30.000 Euro gekommen.
Richter Matthias Heinzelmann interessierten die Kontobewegungen zur damaligen Zeit: „Es gab da erhebliche Barabhebungen vom Konto.“ Dies erklärte die Frau damit, dass sie ihren Lebensunterhalt und den ihrer Kinder meist mit EC-Karte finanziert. Zudem seien noch viele Rechnungen ihrer Firmen offen gewesen, die später zahlungsunfähig wurden. Zahlungen von Kunden seien ausgeblieben. „Ich musste immer Löcher stopfen“, erklärte sie. Oft sei sie mit dem Geld hingekommen, „aber am Ende des Monats stand meist die Null“, sagte die Angeklagte und fügte hinzu: „Mein Fehler war, mit der Schuldenregulierung zu lange gewartet zu haben.“
Verteidiger: Geschädigter wird Geld bekommen
Ihr Verteidiger Stephan Neuberger versicherte dem Gericht, dass der geschädigte Heizölhändler das Geld bekommen wird. Mit dem neuen Job sei jetzt mehr Geld da, um die Schulden bedienen zu können. Da seine Mandantin im öffentlichen Dienst arbeite, könne der Geschädigte einen vollstreckbaren Titel für 30 Jahre erwirken und somit sein Geld bekommen.
„Es wäre deshalb vernünftig, das Verfahren einzustellen“, meinte der Verteidiger. Seine Mandantin habe versucht, mit Kreditkarte zu zahlen, und das Konto sei gedeckt gewesen. Der Vorwurf, sie habe bei der Bestellung schon gewusst, dass sie nicht zahlen könne, sei nicht haltbar. Zudem sei es schon die zweite Hauptverhandlung. Doch es wird wohl eine dritte geben.
Für den Richter war eine Einstellung unter Auflagen vorstellbar. Jedoch verweigerte die Staatsanwaltschaft dafür ihre Zustimmung. Der Heizölhändler, dem eine Strafverfolgung wichtig sei, war zwar als Zeuge geladen, hatte aber sein Erscheinen aus nachvollziehbaren Gründen abgesagt. Er soll bei einem neuen Termin noch als Zeuge gehört werden. Da jedoch kein Fortsetzungstermin innerhalb der Dreiwochenfrist gefunden wurde, wird die Sache in einer dritten Hauptverhandlung nochmals neu aufgerollt.