Zweibrücken
Outlet: Juristische Breitseite aus dem Saarland
Die saarländischen Städte Saarbrücken, Homburg und Neunkirchen haben Widerspruch gegen den grundlegenden Entscheid der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGD) vom August 2023 eingelegt, der einen Ausbau des Fashion Outlets Zweibrücken um 40 Läden, Restaurants und rund 1000 weitere Parkplätze ermöglicht (die RHEINPFALZ berichtete). Die Widersprüche hemmen die weitere Planung nicht, können aber schon ein Hinweis auf folgende Klagen vorm Verwaltungsgericht sein.
Die saarländischen Nachbarn warten nicht erst den Bebauungsplan des Zweckverbandes Entwicklungsgebiet Flugplatz Zweibrücken (Zef) ab. Der noch aufzustellende Bebauungsplan wird in Teilen eine Umsetzung des SGD-Entscheides sein, etwa genaue Festlegungen beinhalten, was und auf welchen maximalen Verkaufsflächengrößen künftig im Outlet angeboten werden darf. Eine spannende Frage dabei: Kommen etwa Spielsachen, bestimmte wettkampftaugliche Sportartikel und nicht mehr preisgebundene Bücher neu ins Sortiment? Eigens geregelt werden muss auch die Bestimmung von „Luxussortiment“. Mehr Luxuswaren anzubieten, ist das Anliegen, mit dem Betreiber Via Outlets den geplanten Ausbau um 8500 Quadratmeter Nettoverkaufsfläche, auf dann insgesamt 29.500 Quadratmeter, begründet. Das ausgebaute Outlet soll etwa eine Million Besucher mehr im Jahr anziehen.
Neunkirchen hält SGD-Entscheid für unzulässig
Die Städte Saarbrücken, Homburg und Neunkirchen greifen aber schon den Entscheid der SGD, in Sachen Raumplanung der verlängerte Arm des rheinland-pfälzischen Innenministeriums, an. Die rheinland-pfälzischen Nachbarn, namentlich Pirmasens, das den Ausbau ebenso ablehnt, haben das nicht getan. Neunkirchen etwa sieht die Voraussetzungen überhaupt für einen Antrag auf eine sogenannte Zielabweichung nicht gegeben und insofern den Entscheid der SGD im Grunde als unzulässig an.
Neunkirchens Oberbürgermeister Jörg Aumann (SPD) begründete das in dieser Woche. „Aus unserer Sicht liegen die Voraussetzungen für eine Zielabweichung gemäß Paragraf 8 Absatz 3 des Landesplanungsgesetzes nicht vor. Nach dieser Vorschrift sind Zielabweichungen vom Landesentwicklungsplan dann zulässig, wenn sie aufgrund veränderter Tatsachen oder Erkenntnisse unter raumordnerischen Gesichtspunkten vertretbar sind. Genau dies ist aus unserer Sicht nicht der Fall: Die Abweichung vom Landesentwicklungsplan ist aus Raumordnungsgesichtspunkten nicht vertretbar. Wir fechten hier vor allem Punkte aus dem Gutachten an. So nehmen die Gutachten lediglich die Auswirkungen der jetzt geplanten Erweiterung in den Blick. Aus unserer Sicht muss es aber darum gehen, die Gesamtauswirkungen des Outlets als Ganzes in den Blick zu nehmen. In einfachen Worten: Nicht nur die Erweiterung des Outlets wird zukünftig Kaufkraft aus unserer Stadt abziehen, sondern das Outlet als Ganzes mit seinen insgesamt geplanten 29.500 Quadratmetern.“
Neunkirchen: Bis zu 45 Millionen Euro Schaden durch das Outlet
Neunkirchen hatte wie auch Homburg und Saarbrücken ein eigenes Gutachten über die Auswirkungen des Outlets, bereits bestehende wie auch künftige, in Auftrag gegeben und vorgelegt. Im Falle von Neunkirchen war es das Büro „Markt und Standort“ aus Erlangen. OB Aumann sieht die schädigende Wirkung des Outets auf den Einzelhandel seiner Stadt als belegt.
Und schon jetzt nicht hinnehmbar. „Das Gutachten von Markt und Standort, das wir in Auftrag gegebenen haben, geht von einem Umsatzverlust von 35 bis 45 Millionen Euro für die Stadt Neunkirchen in den vergangenen Jahren aus. Die RHEINPFALZ hatte über die Kaufkraft-Studie der GfK berichtet, wonach keine Stadt in Deutschland mehr Kaufkraft von außen anzieht als Zweibrücken, was die GfK – laut dem Artikel – klar auf das Outlet zurückführt. Das Abziehen der Kaufkraft von außen und der Schaden für die umliegenden Innenstädte sind für mich zwei Seiten der gleichen Medaille.“ Die Marktforscher der GfK, ehemals Gesellschaft für Konsumgüterforschung, hatten im November veröffentlicht, dass Zweibrücken unter 400 deutschen Städten und Landkreisen diejenige ist, die bezogen auf ihre Größe die meiste Kaufkraft im Einzelhandel von außen anzieht. Wie auch in den vorausgegangenen beiden Jahren auch schon.
Via Outlet: Keine Verzögerung für eigene Planung
Die SGD prüft die Widersprüche. Einen Termin für die Entscheidung sei nicht absehbar, hieß es zuletzt. Für den nicht unwahrscheinlichen Fall, dass die SGD die Widersprüche zurückweist, müssen Neunkirchen, Homburg und Saarbrücken darüber entscheiden, ob sie Klage beim Verwaltungsgericht einzulegen.
Outlet-Betreiber Via Outlets erklärte schon, dass die eingegangenen Widersprüche die eigenen Vorbereitungen nicht beeinflussen. Man strebe weiter Baurecht im Laufe diesen oder des kommenden Jahres an und eine Eröffnung der neuen Läden zum Jahresende 2026.
