Zweibrücken Ohne Führerschein und mit Drogen am Steuer: 47-Jähriger verurteilt

Der Angeklagte war bereits zum zweiten Mal nicht im Gericht erschienen.
Der Angeklagte war bereits zum zweiten Mal nicht im Gericht erschienen.

Ein 47-Jähriger ist am Mittwoch in Abwesenheit vom Zweibrücker Amtsgericht per Strafbefehl verurteilt worden. Er sollte sich wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und einem Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz verantworten, war aber schon zum zweiten Mal nicht im Gericht erschienen.

Die Polizei sollte ihn deshalb vorführen, traf ihn allerdings nicht an seinem Wohnort in einem Mehrfamilienhaus im nahen Saarland an. Dem Verteidiger des 47-Jährigen war nicht bekannt, ob der Mann einer geregelten Arbeit nachgeht.

Warum der 47-Jährige angeklagt war, wurde vor Gericht so dargelegt: Im Juni vergangenen Jahres wurde der Angeklagte in der Webenheimstraße im Zweibrücker Stadtteil Bubenhausen in eine Verkehrskontrolle geraten und sollte seinen Führerschein vorzeigen. Er beteuerte, ihn zu Hause vergessen zu haben – was sich als falsch herausstellen sollte. Denn seine Fahrerlaubnis war wegen eines anderen Delikts bereits im Januar eingezogen worden. Einem Alkoholtest stimmte der Fahrer zu, einen Drogentest lehnte er ab. Da sein Verhalten jedoch auf den Konsum von Drogen schließen ließ – rote Augen, Schweißausbruch, Nervosität und Zittern –, durchsuchten die Beamten den Wagen und fanden in einem Rucksack im Kofferraum eine Plastikdose mit etwa zehn Gramm Amphetamin.

Drei Jahre Bewährungszeit

Die Führerscheinsperre des Angeklagten wird nun um 14 Monate verlängert, das sichergestellte Amphetamin (11,3 Gramm) eingezogen, und er muss als Geldauflage 800 Euro in monatlichen Raten zu 50 Euro zahlen. Seine Bewährungszeit wurde auf drei Jahre festgelegt. Der Verteidiger zeigte sich mit dem Strafmaß einverstanden, der Angeklagte kann aber noch Einspruch gegen den Strafbefehl einlegen.

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