Zweibrücken Messerstich ins Herz: Am Mittwoch beginnt der Prozess

Hier verblutete das Opfer am 16. August vorigen Jahres: Gehweg vor einem Haus in der Zweibrücker Marienstraße.
Hier verblutete das Opfer am 16. August vorigen Jahres: Gehweg vor einem Haus in der Zweibrücker Marienstraße.

Es war ein heißer Sonntag im August 2020. In der Marienstraße kam es am späten Abend zu einem Tumult. Plötzlich, 20 Minuten vor Mitternacht, sank ein aus einer Haustür getretener 40-Jähriger auf dem Gehweg zusammen. Blut überströmt. Er starb nach einem gezielten Messerstich in die Herzkammer. Ein 35 Jahre alter Mann muss sich von Mittwoch an vor der Großen Strafkammer des Landgerichts Zweibrücken verantworten.

Die Staatsanwaltschaft hatte Ende November Anklage wegen Totschlags erhoben. Sieben Verhandlungstermine, bis 19. Februar, sind vor dem Schwurgericht angesetzt. Mit der Eröffnung des Hauptverfahrens geht das Gericht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit davon aus, dass der Angeklagte wegen seiner Tat auch verurteilt wird. Für Totschlag sieht das Gesetz eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren vor.

Der zum Tatzeitpunkt am 16. August noch 34-jährige Angeklagte räumte nach Angaben der Staatsanwaltschaft zunächst ein, mit einem Küchenmesser zugestochen zu haben. Allerdings habe er sich angegriffen gefühlt, deswegen in Notwehr gehandelt. Später gab er an, sich nicht mehr erinnern zu können. Sein Strafverteidiger, ein Zweibrücker Fachanwalt, wollte sich vor der Hauptverhandlung nicht äußern.

Laut Anklage hatte der 34-Jährige mit seiner Mutter in der Wohnung gestritten. Zu Handgreiflichkeiten kam es nicht. Als die Mutter ging, tobte der Mann weiter. Ein Nachbar, das spätere Opfer, und zwei weitere Männer wollten ihn beschwichtigen. Das gelang nicht, der 34-Jährige schloss die Wohnungstür. Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft trat der 40-Jährige dann die Tür ein und betrat alleine die Wohnung. In der Küche versetzte ihm der jetzt Angeklagte mit einem Küchenmesser einen tiefen Stich in die linke Brust.

Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft lag zwar grundsätzlich eine Notwehrlage vor, denn das Opfer hatte die Wohnungstür eingetreten und den Angeklagten gestellt. Der habe sich aber nicht mit dem mildesten der möglichen Mittel gewehrt, sondern mit dem Messer zugestochen, bewusst in die empfindliche Herzgegend. Im Wissen, dass der Stich tödlich sein kann. Hätte er sich anders gewehrt, etwa durch Zurückstoßen oder zumindest nach Androhung, wäre Notwehr in Betracht gekommen. Das hätte die Tat nicht ungeschehen gemacht, aber gerechtfertigt.

Gerichtsmedizinische Untersuchungen belegten, dass der Angeklagte bei der Tat nüchtern war. Hinweise darauf, dass der Angeklagte schuldunfähig sei, gebe es nicht. Nach Ermittlungen der Polizei verkehrte der Angeklagte in der rechtsextremen Szene, trat noch 2019 bei entsprechenden öffentlichen Veranstaltungen auf. Gegen ihn wurde wegen einschlägiger Taten ermittelt. Seine politische Gesinnung steht laut Staatsanwaltschaft aber nicht in Zusammenhang mit dem angeklagten Totschlag.

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