Zweibrücken Messerstich in den Bauch: Prozess um Tat von Wattweiler

Das Zweibrücker Landgericht
Das Zweibrücker Landgericht

Weil sie ihrem Lebensgefährten ein Steakmesser in den Bauch gerammt haben soll, steht eine Zweibrückerin vor Gericht. Der Vorwurf lautet auf versuchten Totschlag.

„Ich stech’ dich ab“, soll die 23-Jährige im Streit zu ihrem zwei Jahre jüngeren Freund gesagt haben. „Das tust du doch nicht“, habe er erwidert. Dann, so lautet der Vorwurf der Staatsanwaltschaft, habe die junge Frau ihrem Bekannten ein Steakmesser mit zwölf Zentimeter langer Klinge in den Oberbauch gerammt. Mit schwersten Verletzungen sei der 21-Jährige aus der Wohnung in Wattweiler auf die Straße gelaufen, wo er zusammenbrach und laut um Hilfe rief. Ein Paar, das dort gerade mit seinem Hund Gassi ging, kümmerte sich um den Verletzten. Dieser habe noch gerufen: „Die hat mich gestoch’!“. Der junge Mann wurde in der Homburger Uniklinik operiert; er überlebte.

Bei der Angeklagten geht Staatsanwalt Rouven Balzer von versuchtem Totschlag im Zustand alkoholbedingter verminderter Schuldfähigkeit aus. Seit 5. Oktober sitzt die junge Frau vor der 6. Strafkammer beim Landgericht Zweibrücken. Balzer sagt, sie habe tödliche Verletzungen ihres Freundes billigend in Kauf genommen.

„Täglich übermäßig Bier und Wodka“

Am ersten Verhandlungstag hatte die Angeklagte ihren Verteidiger Max Kampschulte erklären lassen, dass sie die Tat im vollen Umfang zugebe. Seit ihrem 18. Lebensjahr trinke sie täglich übermäßig Bier und Wodka. Zuletzt habe sie täglich ein bis zwei Gramm Amphetamin konsumiert; doch damit habe sie nun aufgehört. Zur Tatzeit hatte sie über 2,3 Promille Alkohol im Blut, sagte der Vorsitzende Richter Andreas Herzog.

Am Donnerstag und Freitag, dem zweiten und dritten Prozesstag, sagten mehrere Polizeibeamte und drei Mediziner aus. Darunter war eine Kriminalkommissarin, die den Verletzten auf der Intensivstation in der Homburger Klinik zum Sachverhalt befragt hat. „Er war sehr angeschlagen und hatte einige Schläuche im Körper“, berichtete sie am Freitag vor Gericht. Der 21-Jährige habe ihr erzählt, dass er an jenem Samstag im April mit seiner Freundin in Zweibrücken bei Bekannten zu Besuch gewesen sei, wo viel Bier getrunken wurde. Seine Freundin habe mehr getrunken als er.

Ihr Schwager habe das Paar später nach Wattweiler heimgefahren, wo die beiden aneinander gerieten. Sie hätten sich geschubst, gegen die Couch und aufs Bett geschleudert. Im Streit sei die junge Frau mit einem Messer aus der Küche gekommen und gerufen: „Ich stech’ dich ab!“ Diese Drohung habe er ihr nicht glauben wollen. Doch dann habe sie ihm das Messer in den Bauch gestoßen, wieder herausgezogen und dann zu Boden geworfen.

Durch Messerstich lebensbedrohlich verletzt

Diese Schilderung deckt sich mit der Aussage des 21-Jährigen von voriger Woche vor Gericht. Zwei Rechtsmediziner aus Homburg machten Aussagen über die Verletzungen des jungen Mannes und über die Untersuchung der 23-Jährigen. Laut Dr. Jan Federspiel wurde die Bauchdecke des 21-Jährigen durchstochen. Dieser sei durch den Messerstich in den Oberbauch „lebensbedrohlich verletzt“ worden.

Zwei Stunden nach der Tat hatte Dr. Frank Ramsthaler die Frau körperliche untersucht. Vor Gericht sagte er aus, dass er an ihr keine Verletzungen habe feststellen können. Die Frau habe sich uneinsichtig gezeigt und sei mit der Untersuchung nicht einverstanden gewesen. Die Sache sei ihre „eigene Angelegenheit“, habe sie zu ihm gesagt. Der Mediziner beschrieb sie als fahrig und sprunghaft, aber gleich danach wieder ruhig. „Auffällig an ihr war ihr psychisches Kostüm“, meinte Ramsthaler. Der Mainzer Psychiater Sergiy Davidenko bescheinigte der Angeklagten ADHS und Borderline. Zudem leide sie an einer Persönlichkeitsstörung. Weil sie sehr stark betrunken war, sei sie zur Tatzeit nicht in der Lage gewesen, das Unrecht ihrer Tat einzusehen. Der Gutachter attestierte ihr daher verminderte Schuldfähigkeit. Die Voraussetzungen für ihre Unterbringung in einer Entziehungsanstalt seien gegeben. Bei der Frau liege der Hang zum übermäßigen Alkoholmissbrauch und zur Einnahme berauschender Mittel vor. Es bestehe die Gefahr, dass sie deshalb weitere rechtswidrige Taten begehen könnte.

Derzeit ist sie in der forensischen Psychiatrie in Klingenmünster untergebracht. Der Prozess wird am 8. November fortgesetzt.

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