Zweibrücken Infos zur Wahl: Die Geschichte der Vororte

1972 wurden die fünf bis dahin selbstständigen Dörfer Rimschweiler, Mittelbach-Hengstbach, Oberauerbach, Mörsbach und Wattweiler von Zweibrücken eingemeindet. Im Gegensatz zu anderen Stadtteilen wie Ixheim oder Niederauerbach wurden in den neuen Vororten aber Ortsbeiräte eingerichtet als Nachfolgeorgane der bisher dort tätigen Gemeinderäte. Lenkte bis 1972 ein Bürgermeister die Geschicke des Dorfes, so trat an dessen Stelle danach ein Ortsvorsteher. (oy) Seit dem 13. Juni 1999 werden Ortsvorsteher und Ortsbeiräte direkt gewählt. Es bewerben sich Listen um die Sitze im Ortsbeirat. Und es bewerben sich Einzelpersonen, parteiunterstützt oder unabhängig, um das Amt des Ortsvorstehers. Die Macht beider Organe ist seit 1972 beschränkt: Ortsvorsteher und Ortsbeirat haben nur beratende Aufgaben. Sie können kein Geld ausgeben und können auch keine bindenden Beschlüsse fassen. (oy) Wer in den Zweibrücker Vororten wohnt, bekommt am 25. Mai zwei Stimmzettel, mit denen er über die Machtverteilung in seinem Stadtteil entscheiden kann. Auf dem einen geht es um den Ortsvorsteher. Das ist nicht kompliziert. Der Wähler kreuzt einfach einen der Kandidaten an. Wenn keiner der Bewerber mehr als 50 Prozent der Stimmen erhält, gibt es am Pfingstsonntag eine Stichwahl zwischen den beiden Bestplatzierten. Das kann in Zweibrücken dieses Mal nur in Mörsbach der Fall sein. In Rimschweiler, wo nur eine Kandidatin auf dem Wahlzettel steht, kann man mit „ja“ oder „nein“ abstimmen. Bei der Ortsbeiratswahl hat der Wähler so viele Stimmen, wie der Rat Sitze hat. Das sind in Mörsbach und Wattweiler je elf, in den übrigen drei Vororten je 15. Nehmen wir zum Beispiel einen Wähler in Oberauerbach. Er hat 15 Stimmen, die er auf verschiedene Weise verteilen darf. Er kann beispielsweise eine der kandidierenden Listen ankreuzen. Dann erhalten automatisch die 15 Personen auf dieser Liste je eine Stimme. Der Wähler kann seine 15 Stimmen aber auch selbst verteilen: Er kann seine Stimmen an Bewerber einer oder verschiedener Listen vergeben, dabei kann er einem Bewerber bis zu drei Stimmen geben. Bubenhausen, Ernstweiler, Ixheim und Niederauerbach wurden bereits Anfang des 20. Jahrhunderts nach Zweibrücken eingemeindet. Sie werden deshalb „die alten Vororte” genannt. Die vier Orte haben keine eigene politische Vertretung im eigentlichen Sinn. Es gab in den vergangenen Jahren immer mal wieder Bemühungen, auch für diese Orte Ortsbeiräte mit Ortsvorsteher zu schaffen. Insbesondere Bürger von Ernstweiler machten sich dafür stark. Sie konnten ihr Anliegen im Stadtrat aber nicht durchsetzen. Der Stadtrat vertritt die Auffassung, dass die Interessen von Niederauerbach, Ixheim, Ernstweiler und Bubenhausen vom Stadtrat selbst vertreten werden. Er verweist dabei auch darauf, dass die Kernstadt keinen eigenen Ortsbeirat mit Ortsvorsteher hat. (oy)

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