Zweibrücken Gefährlicher Hund beißt Polizisten: Frau will ihr Tier zurück
Weil das städtische Ordnungsamt einer Zweibrückerin das Halten ihres Hundes untersagt, erhebt die Frau Widerspruch. Nun muss der Stadtrechtsausschuss entscheiden. Wie dessen Vorsitzende Annegret Bucher am Dienstag den Akten entnahm, hatten sich Nachbarn beschwert, weil die Hundebesitzerin das Tier öfters ohne Maulkorb ausgeführt habe. Dann, bei einer Begutachtung im Juli 2024, stufte die Amtstierärztin des Kreises Südwestpfalz den Vierbeiner als sogenannten Listenhund ein: Offenbar habe der Hund ein Exemplar der als gefährlich geltenden Rasse American Staffordshire Terrier im Stammbaum. Daraufhin sei die Frau der Aufforderung gefolgt, die für solche Tiere nötige Halte-Erlaubnis zu beantragen.
Randale und ein verletzter Polizist
Doch im Oktober, so Bucher weiter, sei die Frau „im psychischen Ausnahmezustand“ in ihrer Wohnung aggressiv geworden; die Polizei musste kommen. Im Gerangel habe der Hund einen der Polizisten durch Bisse verletzt. Daraufhin wurde der Vierbeiner ins Zweibrücker Tierheim geschafft, in dem er noch heute untergebracht ist. „Im Tierheim wird ein Tag Aufenthalt mit 20 Euro berechnet“, erklärte am Dienstag eine Beamtin vom Ordnungsamt. Weil der Hund damals in sehr schlechtem Zustand gewesen sei, habe ihn ein Tierarzt behandeln müssen. Inzwischen summierten sich die Kosten der ganzen Angelegenheit auf fast 4000 Euro. Im Mai 2025 lehnte die Stadtverwaltung den Antrag der Frau auf Haltung eines Listenhundes endgültig ab – mit der Begründung, sie habe sich als unzuverlässig erwiesen und im Umgang mit dem Tier gegen diverse Auflagen verstoßen.
Die Zweibrückerin ist der Einladung zu der Ausschusssitzung nicht gefolgt, in der ihr Widerspruch erörtert wurde. So oblag es der Vorsitzenden, aus den Akten einige Argumente zu zitieren, die die Frau vorgebracht habe. Demnach sei es ihr Exfreund gewesen, der den Hund falsch trainiert habe. Sie, die Halterin, habe längst damit begonnen, dem Tier ein besseres Benehmen anzugewöhnen. Und beim Polizeieinsatz sei der Hund „provoziert“ worden; die Verletzung des Beamten sei gar nicht auf Hundebisse zurückzuführen. Ergänzend habe die Frau angegeben, sie habe an jenem Tag weder Drogen noch Alkohol intus gehabt.
Beschluss noch nicht veröffentlicht
Nun wird es noch einige Tage dauern, bis der Stadtrechtsausschuss öffentlich macht, ob er den Widerspruch der Zweibrückerin abgewiesen hat. Beobachter bezweifeln, dass sie ihren Hund zurückbekommt.