Zweibrücken / Contwig
Freibäder öffnen im Mai noch nicht
In den Kommunen werde die Öffnung der Freibäder kontrovers diskutiert, meinte der Oberbürgermeister bei der wöchentlichen Corona-Bürgerinformation im Stadtratssaal. Manche Kommunen zögen sich auf die Position zurück, die Bäder lieber noch geschlossen zu halten – aus Sicherheits- wie auch aus Kostengründen. Andere sähen eine gewisse Dringlichkeit, den Bürgern wieder ein Freizeitangebot zu machen. Die Stadt arbeite derzeit an einem Konzept, wobei der Fokus klar auf dem Freibad liege. Das Hallenbad werde erst später öffnen. Es gebe verschiedene Modelle für die Wiedereröffnung. Das könne in zwei Schichten oder einem Zeitsystem erfolgen. Da habe man sich noch nicht festgelegt.
Klar sei, dass wegen der höheren Anforderungen an die Hygiene ein größerer Personalbedarf notwendig ist. „Wir prüfen, ob wir ein Online-Vorbuchungssystem schaffen, müssen die Adressen der Badegäste erfassen, für eine Zwischenreinigung und Desinfektion sorgen. Das alles ist extrem personalintensiv und wird Auswirkungen auf das Badeparadies haben“, deutete Wosnitza an, dass darüber nachgedacht wird, Personal des Hallenbades im Freibad einzusetzen. Die für die beiden Bäder zuständigen Stadtwerke würden sich wegen der Vorgaben mit dem Land abstimmen. „Nächste oder übernächste Woche können wir dazu vielleicht mehr sagen“, so der OB.
„Kennen die Auflagen nicht im Detail“
„Also, am 27. Mai werden wir definitiv nicht öffnen“, sagt Jutta Döring, Schwimmmeisterin im Contwiger Freibad. Zwei Wochen reichten nicht, um alle nötigen Vorkehrungen zu treffen. Zumal es noch gar keine genauen Vorgaben des Landes gebe, was im Badebetrieb dann erlaubt ist und was nicht. „Es wird viele Auflagen geben, die wir noch nicht im Detail kennen. Und wenn wir wissen, was genau gefordert wird, müssen wir erst mal gucken, ob das bei uns so umsetzbar ist“, gibt Döring zu bedenken.
An gutem Willen mangele es nicht. „Wir würden liebend gerne so schnell wie möglich öffnen, und wir werden auch alles dransetzen, dass das klappt“, versichert die Schwimmmeisterin. Versprechen könne sie zum jetzigen Zeitpunkt aber nichts. Und sie dämpft mögliche Erwartungen: „Wenn wir öffnen, wird das auf keinen Fall so sein wie sonst.“ Es dürfe nur eine bestimmte Anzahl an Badegästen rein, und diese müssten Abstand halten, auf der Liegewiese und auch im Wasser, nennt sie Beispiele. So unbeschwert wie sonst werde es jedenfalls nicht zugehen.
Um das Einhalten der Auflagen kontrollieren zu können, brauche man auch mehr Personal. Vielleicht müsse man verschiedene Gruppen von Badegästen zu verschiedenen Zeiten reinlassen. „Es gibt noch tausend ungeklärte Einzelheiten“, sagte die Schwimmmeisterin am Donnerstag. Eine Prognose, wann, wie und für wen geöffnet wird, konnte sie nicht abgeben.
Rettungsschwimmer müssen trainieren
Der Name lässt es vermuten: Rettungsschwimmer schwimmen nicht nur zum Spaß, sondern in erster Linie, um im Ernstfall Menschen vor dem Ertrinken zu retten. Sie möchten gerne früher wieder ins Wasser, um trainieren zu können. Bis Mittwoch waren Ausnahmen für Rettungsschwimmer ausgeschlossen. Jetzt gibt es Überlegungen, dass sie vor den normalen Badegästen wieder in die Becken dürfen.
Die Rettungsschwimmer etwa von der Deutschen Lebensrettungsgesellschaft (DLRG) und auch die badeigenen Rettungsschwimmer „müssen ins Wasser“, sagt etwa Jutta Dörung vom Contwiger Freibad. Schließlich könnten Schwimmer ihr Training nicht wie andere Sportler in den Wald oder sonst wo hin verlegen. Vielleicht könne man die Rettungsschwimmer früher ins Wasser lassen, wenn sie nur – mit Abstand – ihre Bahnen ziehen, überlegt Döring. Übungen mit Körperkontakt wären dann vorerst noch nicht erlaubt.
„Wir würden die Rettungsschwimmer gerne trainieren lassen, aber wir müssen weitere Vorgaben der Landesregierung abwarten“, erklärte Karl-Heinz Brügel, Büroleiter der Verbandsgemeindeverwaltung Zweibrücken-Land, am Mittwoch. Auch die Stadt Zweibrücken sah da noch keine Möglichkeit, Rettungsschwimmer, Vereinsschwimmer oder auch Anbieter von Schwimmkursen früher als andere Badegäste in die Bäder zu lassen. Die Landesregeln seien rechtsverbindlich, die Stadt könne keine gegenläufige Verfügung erlassen, sagte Verkehrsamtsleiter Thilo Huble.