Zweibrücken RHEINPFALZ Plus Artikel Die Anklage lautet auf Totschlag

Nach der Bluttat wurden Blumen und Kerzen vor dem Haus in der Marienstraße abgelegt.
Nach der Bluttat wurden Blumen und Kerzen vor dem Haus in der Marienstraße abgelegt.

Der 34-jährige Zweibrücker, der im Sommer in der Marienstraße einen Nachbarn erstochen haben soll, wird wegen Totschlags angeklagt. Auf Notwehr erkennt die Staatsanwaltschaft nicht.

Wie die Staatsanwaltschaft am Montag mitteilte, hat sie nach Abschluss der Ermittlungen Anklage wegen Totschlags erhoben. Dem 34-Jährigen wird laut Anklageschrift vorgeworfen, am späten Abend des 16. August gegen 23.40 Uhr einen 40-Jährigen mit einem Messerstich getötet zu haben.

Der Tat vorausgegangen war ein lautstarker Streit des Angeklagten mit seiner Mutter in seiner Wohnung in der Marienstraße. Als die Mutter ging, schrie der 34-Jährige weiter in seiner Wohnung herum, so dass es die Nachbarschaft mitbekam. Das spätere Opfer und zwei weitere Zeugen begaben sich daraufhin zur Wohnung des 34-Jährigen, um diesen zu beschwichtigen, so die Staatsanwaltschaft.

Nachdem es nicht gelang, den Angeschuldigten zu beruhigen und dieser die zunächst geöffnete Wohnungstür wieder schloss, trat der 40-Jährige nach Darstellung der Staatsanwaltschaft die Tür ein und betrat die Wohnung. Die beiden anderen Zeugen waren zu diesem Zeitpunkt bereits schon wieder weg. In der Küche der Wohnung versetzte der 34-Jährige dem 40-Jährigen mit einem Küchenmesser einen tiefen Stich in die linke Brust. Der Mann konnte sich zwar noch vor das Wohnhaus auf den Bürgersteig retten, brach dort aber zusammen und starb. Rettungskräfte konnten nichts mehr für ihn tun. Der 40-Jährige verblutete, der Stich hatte ihn unter anderem ins Herz getroffen.

Zustechen zu heftig, um als Notwehr zu gelten

Laut Leitender Oberstaatsanwältin Iris Weingardt ist die Anklage überzeugt, dass das Zustechen des 34-Jährigen nicht durch Notwehr gerechtfertigt war. Zwar habe grundsätzlich eine Notwehrlage bestanden, da das spätere Todesopfer sich mit Gewalt Zutritt zur Wohnung des Angeschuldigten verschafft hatte. Allerdings habe der 34-Jährige nicht zum mildesten Mittel zur Abwehr des Angriffs gegriffen, etwa den 40-Jährigen zurückgestoßen. Stattdessen habe er ohne vorherige Androhungen ein Küchenmesser genommen und dem 40-Jährigen einen heftigen Stich in eine, wie er wusste, besonders empfindliche Körperpartie versetzt, so Weingardt.

Beschuldigter will sich an den Stich nicht erinnern

Der Angeschuldigte hatte die Tat gegenüber der Polizei eingeräumt und ausgesagt, er habe in Notwehr gehandelt. Inzwischen hat er laut Staatsanwaltschaft erklärt, sich nicht an den Stich erinnern zu können. Der 34-jährige Zweibrücker befindet sich seit der Tatnacht in Untersuchungshaft. Das Landgericht Zweibrücken muss nun über die Zulassung der Anklageschrift entscheiden.

Der Angeschuldigte wurde psychiatrisch begutachtet. Weingardt: „Nach jetzigem Stand liegen keine Einschränkungen in der Schuldfähigkeit vor.“ Das Ergebnis der ergänzenden neuropsychologischen Begutachtung stehe noch aus.

Dass der 34-Jährige wegen Totschlags angeklagt wird, wirkt sich auf das zu erwartende Strafmaß aus. Hätte die Staatsanwaltschaft auf Notwehr erkannt, wäre ein Freispruch möglich gewesen. Auch hätte die Staatsanwaltschaft auf Körperverletzung mit Todesfolge erkennen können, wäre sie überzeugt gewesen, dass der Angeschuldigte den Tod des Opfers nicht wollte. Dass es eine Anklage wegen Totschlags wurde, zeigt, dass die Staatsanwaltschaft davon ausgeht, dass dem 34-Jährigen bewusst war, dass der Stich tödlich sein kann.

Verfahren wegen rechtsextremer Umtriebe

Gegen den 34-Jährigen wird in einem gesonderten Verfahren wegen Zugehörigkeit zu einer rechtsextremen Vereinigung ermittelt. Bei der Beurteilung des Tötungsdelikts vom 16. August spielte dies laut Staatsanwaltschaft aber keine Rolle.

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