Zweibrücken Das sagt der Rechnungshof zum Überflieger

Stadtratsmitglied Gerhard Burkei hat in Sachen Überflieger den Bundesrechnungshof eingeschaltet. Ob dieser das Projekt prüft, steht nach Angaben von Sprecherin Christiana Kenn allerdings nicht fest, bisher lägen zu dem Thema keine Erkenntnisse vor. Welche Projekte der Rechnungshof untersuche, entscheide eine unabhängige Kommission für jedes Jahr im Voraus. „Die Prüfungsplanung ist aber nicht starr und aktuelle Änderungen sind zulässig“, so Kenn. Das heißt, der Überflieger könnte noch unter die Lupe genommen werden. Wie hoch die Chancen dafür sind, konnte Kenn nicht sagen. „Alles können wir nicht prüfen. Wir müssen stets den kompletten Bundeshaushalt im Blick behalten und unsere Kapazitäten wirtschaftlich einsetzen.“ Eine hohe Priorität genießen laut Kenn teure Projekte, risikoanfällige Bereiche wie Beschaffungsmaßnahmen und neue Verfahrensweisen. Eine Mindestgrenze bei den Kosten, unterhalb derer der Rechnungshof gar nicht erst tätig wird, gebe es nicht. „Wir schauen uns auch kleinere Projekte an“, betont Kenn. Direkt in eine Maßnahme eingreifen kann der Rechnungshof nicht, er hat auch keine Befugnisse, irgendetwas zu stoppen. „Aber wir sprechen Empfehlungen aus und überprüfen, ob und wie diese umgesetzt werden“, erklärt Kenn. Das funktioniere meistens gut. „Wenn dennoch ein Dissens bleibt, berichten wir an das Parlament, das dann in den Ausschüssen darüber berät. Und in der Regel folgen die Ausschüsse unseren Empfehlungen“, berichtet die Sprecherin. (mco)

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