Zweibrücken Darf Zweibrücker Outlet weiter sonntags öffnen? Urteil im Juli

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe, vom Hof des Nordgebäudes aus gesehen.
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe, vom Hof des Nordgebäudes aus gesehen.

Erst gut zwei Monate nach dem Verhandlungstermin am vorigen Mittwoch wird der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe sein Urteil in der Revision über die sonntägliche Ladenöffnung im Zweibrücker Fashion Outlet öffentlich machen. Für Donnerstag, 27. Juli, hat der für Wettbewerbsrecht zuständige 1. BGH-Zivilsenat seinen Verkündungstermin anberaumt. Während der Verhandlung hatte der Vorsitzende Richter Thomas Koch bezweifelt, dass die rheinland-pfälzische Sonderregelung heute noch rechtmäßig ist, die dem Outlet wegen dessen Nähe zum Flugplatz bis zu 16 verkaufsoffene Sonntage im Jahr gestattet. Bereits 2014 hat der Airport seinen Status als Verkehrsflughafen verloren. Es ist denkbar, dass der BGH den Fall an die vorherige Instanz, das Pfälzische Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken, zurückverweist. Der Grünstädter Modehändler Steffen Jost, Präsident des Handelsverbandes Textil - Schuhe - Lederwaren, hat in einem Musterprozess die Modefirma Betty Barclay verklagt. Jost wirft Betty Barclay Wettbewerbsverzerrung vor, weil der Verkaufsshop des Unternehmens im Zweibrücker Outlet an dessen verkaufsoffenen Sonntagen teilnimmt.

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