Zweibrücken RHEINPFALZ Plus Artikel Darf die Stadt für Werbeschild in Fußgängerzone Geld verlangen?

 Arno Wagners Werbetafel steht auf seinem Lüftungsgitter und in der Flucht der Schaufensterfront des benachbarten Schuhhauses.
Arno Wagners Werbetafel steht auf seinem Lüftungsgitter und in der Flucht der Schaufensterfront des benachbarten Schuhhauses.

Mit einer Klapptafel wirbt Arno Wagner für seine Apotheke in der Fußgängerzone. Dass die Stadt ihm dafür Gebühren in Rechnung stellt, findet er nicht in Ordnung.

„Seit 20 Jahren wird in Zweibrücken eine Gebühr für Werbeaufsteller erhoben. Bis jetzt hat sich noch nie jemand darüber beklagt“, wunderte sich am Dienstag Annegret Bucher, die Vorsitzende des Stadtrechtsausschusses. Das Gremium im Rathaus hatte über einen Widerspruch des Geschäftsmanns Arno Wagner zu befinden. Der Betreiber der Rats-Apotheke in der Poststraße ist mit einer Gebühr nicht einverstanden, die die Stadt ihm dafür berechnet, dass er vor seinem Geschäft in der Fußgängerzone einen Werbeaufsteller platziert. Laut Ordnungsamt werden für die Klapptafel allwöchentlich pro Quadratmeter drei Euro fällig. Was sich im vorliegenden Fall nach 52 Wochen zusammen mit zehn Euro Verwaltungsgebühr auf 166 Euro summiert habe.

Der Apotheker, so die Vorsitzende, halte das Gebührenverfahren für widersprüchlich und „bürgerfremd“. Harald Bohl als Vertreter des Ordnungsamts erklärte, die Tarife seien in der einschlägigen städtischen Satzung transparent und klar verständlich aufgelistet. Seit Jahrzehnten werde für „Sondernutzungen“ in der Fußgängerzone, darunter das Aufstellen von Werbetafeln, ein Obolus erhoben.

Entscheidung ist noch nicht bekannt

Annegret Bucher vermochte im städtischen Gebührenbescheid keinen Fehler zu erkennen. Dieser Einschätzung widersprach keiner der beiden Beisitzer im Ausschuss. Das Gremium wird dem Apotheker seine Entscheidung über die Beschwerde demnächst zukommen lassen.

Wie der Beschluss ausgefallen ist, weiß man noch nicht. Öffentlichkeit und Presse dürfen die Verhandlungen zwar mitverfolgen. Doch Zuhörer müssen stets den Raum verlassen, wenn das Gremium seine Entscheidung fällt. Diese wird eine oder zwei Wochen später auf Anfrage bekanntgegeben, nachdem der Beschluss den Betroffenen schriftlich zugestellt wurde.

Privater Grund und Boden?

„Der Werbeaufsteller steht nicht auf städtischem Gelände, sondern auf meinem privaten Grund und Boden“, betont der Apotheker auf RHEINPFALZ-Nachfrage. „Das Klappschild befindet sich auf dem Lichtschacht über meinem Keller.“ Arno Wagner berichtet, dass er die Rats-Apotheke in der Poststraße 2003 übernommen habe. „Der Vorbesitzer sagte mir, dass er für so eine Werbung nie bezahlen musste. 2005 hatte ich erstmals einen Gebührenbescheid im Briefkasten.“

Wagner hält das städtische Vorgehen für inkonsequent und wenig transparent. „Ich weiß nicht, ob und was die nahe Buchhandlung für ihre Warenauslagen vor dem Haus bezahlen muss. Und welche Tarife werden vom Ein-Euro-Shop verlangt?“ Dass in der Fußgängerzone die städtischen Gebühren für Stühle und Tische vor Gaststätten im Verhältnis niedriger angesetzt seien, werde im Rathaus mit dem Nutzen begründet, den die Restaurants für den Tourismus hätten.

Extragebühr für Auskunft?

Arno Wagner hat im Ordnungsamt angerufen, um sich zu erkundigen, „ob ich jetzt wirklich bezahlen muss – und wieso überhaupt. Dort wurde mir nur gesagt, dass ich für eine schriftliche Antwort aus dem Ordnungsamt eine Gebühr zwischen 60 und 80 Euro bezahlen soll.“ Zwar könne er nicht nachvollziehen, „warum so eine Auskunft wiederum Geld kosten soll. Aber mir war es das wert, ich war zum Bezahlen bereit. Eine Begründung haben sie mir im Rathaus aber trotzdem nicht genannt.“

Für sein Werbeschild hat Arno Wagner noch ein weiteres Argument im Köcher: „Das Nachbargebäude, in dem das Schuhhaus Noll sitzt, hat Schaufenster, die nach außen hin ausgestellt sind. Nebenan steht meine Klapptafel genau dort in der Flucht. Meine Werbung besetzt also keinen zusätzlichen öffentlichen Luftraum in der Fußgängerzone.“

Stichwort: Stadtrechtsausschuss

Im Zweibrücker Stadtrechtsausschuss hat die Juristin und städtische Rechtsamtsleiterin Annegret Bucher den Vorsitz inne. Komplettiert wird das dreiköpfige Gremium durch zwei Beisitzer. Der Stadtrechtsausschuss ist für sogenannte Vorverfahren zuständig, bei denen eine Behörde eine von ihr getroffene Entscheidung noch einmal überprüft, bevor der Fall womöglich vor Gericht geht. Bürger haben die Möglichkeit, sich dort gegen Bescheide etwa vom Ordnungsamt zu wehren. Ein vergleichbares Gremium gibt es auf der Ebene des Landkreises Südwestpfalz: Dort gibt es den Kreisrechtsausschuss.

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