Zweibrücken Cannabis für sich und alle Freunde angebaut: 27-jährige Drogensüchtige verurteilt

Die Beamten fanden in der Wohnung mehrere Cannabispflanzen.
Die Beamten fanden in der Wohnung mehrere Cannabispflanzen.

Joints für alle und mit Drogen im Gericht: Für eine 27-Jährige endete eine Verhandlung vor Gericht mit einer Verurteilung. Und einem mahnenden Rat des Richters.

Das Landgericht Zweibrücken hat eine 27-Jährige wegen unerlaubten Besitzes von Cannabis und Amphetamin zu einer Haftstrafe von sechs Monaten und zwei Wochen auf Bewährung verurteilt. Die Angeklagte und ihr damaliger Freund hatten vier Jahre zuvor in ihrer Wohnung 50 Cannabispflanzen gezüchtet. Das Gericht geht von unerlaubtem Besitz von mehr als drei Pflanzen aus, was durch das neue Cannabis-Gesetz schwerer wiege. Des Weiteren wurde die Angeklagte im November 2022 beim Betreten des Gerichts mit einigen Gramm Amphetamin aufgegriffen. Ihr Freund war bereits im November 2020 zu acht Monaten Haft auf Bewährung wegen unerlaubten Besitzes von Cannabis in nicht geringer Menge verurteilt worden. Nun stand die Angeklagte vor Gericht.

Die drogenabhängige Frau räumte den unerlaubten Besitz der Drogen in beiden Fällen ein. Ihr Ex-Freund, der als Zeuge aussagte, erklärte, sie hätten gemeinsam die Indoorplantage eingerichtet, um ihren eigenen Drogenkonsum günstiger zu gestalten und Freunde zu Haschischpartys einzuladen. „Jeder konnte so viel konsumieren, wie er wollte“, sagte er vor Gericht.

Tat liegt lange zurück: Ein Monat gilt als vebüßt

Im Juli 2020 standen die Beamten vormittags mit einem Durchsuchungsbefehl vor der Tür der Wohnung. Erst nach dem Hinweis auf eine mögliche gewaltsame Öffnung hätten die Bewohner sie eingelassen. Die Polizei fand 33 kleine und 17 große Cannabispflanzen sowie 12 angeschimmelte Pflanzen auf dem Balkon. Im Wohnzimmer entdeckten sie Amphetamin und Marihuana. Eine Schreckschusspistole, die in der Wohnung gefunden wurde, fiel nicht ins Gewicht der Strafe.

Der Angeklagten wurde für zwei Jahre ein Bewährungshelfer zugewiesen und sie muss sich vierteljährlich einem Drogentest unterziehen. Ein Monat der Strafe gilt als verbüßt, da die Tat bereits vier Jahre zurückliegt. Der Vorsitzende Richter Andreas Herzog erklärte der Angeklagten die Bewährungsauflagen und mahnte sie, ihre Sucht zu behandeln und ein selbstbestimmtes Leben zu führen. Die Angeklagte plant eine mehrmonatige Drogentherapie. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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