Zweibrücken RHEINPFALZ Plus Artikel Ärger über Steuerbescheid – nach sechs Jahren

Laut Stadtrechtsausschuss hat der Mann immer noch die Möglichkeit, Widerspruch beim Finanzamt einzulegen.
Laut Stadtrechtsausschuss hat der Mann immer noch die Möglichkeit, Widerspruch beim Finanzamt einzulegen.

Für 2019 soll ein Rentner Steuern für ein Gewerbe nachzahlen, das er gar nicht betrieben hat.

Vor dem Stadtrechtsausschuss beschwerte sich am Dienstag ein Zweibrücker über seinen Gewerbesteuerbescheid für 2019. Denn damals habe er gar keine Gewerbesteuern mehr zahlen müssen.

In früheren Jahren, so schilderte er, sei er quasi scheinselbstständig als Programmierer für ein Münchner IT-Unternehmen tätig gewesen. Nach dessen Insolvenz 2020 habe er bis zum Renteneintritt 2024 noch für eine Firma in Baden-Württemberg gearbeitet. Für die Zeit, in er für das Münchner Unternehmen auf dem Papier als Selbstständiger agierte, war er persönlich gewerbesteuerpflichtig beim Finanzamt München. Später, ab 2014, habe ihn die Firma dann als Angestellten geführt. Trotzdem habe er weiterhin Gewerbesteuererklärungen eingereicht; entsprechende Zahlungen habe ihm das Münchner Finanzamt jeweils anstandslos zurückerstattet. Dass er für 2019 keine Gewerbesteuererklärung abgegeben hat, begründet er mit einem Versäumnis seines damals neuen Steuerberaters.

Stadt der falsche Ansprechpartner?

Nach Aussage der Ausschussvorsitzenden Annegret Bucher berechnet die Stadt die Steuer auf Grundlage eines sogenannten Messbescheids, der ihr vom Finanzamt übermittelt wird. „Den Bescheid vom Finanzamt multiplizieren wir mit dem kommunalen Hebesatz, und so ermittelt die Stadt die Gewerbesteuer.“ Dieses Vorgehen sei gesetzlich bindend. Weil für 2019 die Steuererklärung des Mannes fehlt, habe das hiesige Finanzamt im März 2025 eine Steuerschätzung vorgenommen und einen Messbescheid für 2019 verfasst. „Dagegen hätten Sie vorgehen und direkt beim Finanzamt Widerspruch einlegen müssen“, erklärte sie. Ansprechpartner wäre also das Finanzamt gewesen, nicht die Stadt. „Der Stadtrechtsausschuss hat keine andere Möglichkeit, als Ihren Widerspruch zurückzuweisen“, bedauerte Bucher. „Sie können aber immer noch beim Finanzamt Widerspruch gegen den Messbescheid einlegen.“ Dafür sei es auch sechs Jahre nach 2019 noch nicht zu spät.

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