Speyer Versuchte Tötung: Ein Beschuldigter zu krank für U-Haft

Nicht aufgeklärt ist bislang laut Staatsanwaltschaft der Vorfall von Neujahr vor einem Lokal am Schulplätzel, den die Polizei als versuchtes Tötungsdelikt gewertet hatte (wir berichteten). Einer der zwei damals schwer verletzten Männer leidet noch stark an den Folgen.

Ein 50-jähriger Gast war laut Polizei nachts zum Verlassen der Gaststätte aufgefordert worden, hatte eine Pistole gezogen und einem 24-Jährigen in die Brust geschossen. Er selbst sei unmittelbar danach von anderen zu Boden gebracht und offenbar von einem 25-jährigen Speyerer an den Kopf getreten worden und ins Koma gefallen. Der 50-Jährige sei nach wie vor stark beeinträchtigt: „Er wird wegen seiner schweren Verletzungen vom Vollzug der U-Haft verschont“, berichtet Hubert Ströber, Leiter der Staatsanwaltschaft Frankenthal, auf Anfrage. Er sei auf besondere Reha-Maßnahmen angewiesen, die eine Justizvollzugsanstalt nicht leisten könne. Verhandlungsfähig wäre er im Fall einer Anklage derzeit ebenfalls auch nicht. Das 24-jährige Schussopfer hingegen sei inzwischen aus dem Krankenhaus entlassen. Seine Verletzungen waren zuerst als lebensgefährlich bezeichnet worden. Der ein Jahr ältere Speyerer sei in U-Haft, eine Anklage gebe es aber noch nicht, zumal die Ermittlungen nicht abgeschlossen seien, so Ströber. Es sei offen, wie lange sie noch dauern werden. Generell wollten die Ermittler schnell vorankommen, weil die U-Haft für den 25-jährigen Mann nicht unbefristet aufrecht erhalten werden könne. „Eine rechtliche Bewertung ist noch nicht möglich“, so der Leitende Oberstaatsanwalt. (pse)

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