Speyer RHEINPFALZ Plus Artikel Verkehrsbeschränkungen werden kritisch beurteilt

Tempo 30 in der Landauer Straße: Gutes Beispiel für die Gilgenstraße?
Tempo 30 in der Landauer Straße: Gutes Beispiel für die Gilgenstraße?

Die Idee hat Karriere gemacht, bevor sie überhaupt im Stadtrat debattiert wird: Als die Grünen die versuchsweise Sperrung der Gilgenstraße an Samstagen anregten, meldeten sich zuerst empörte Geschäftsleute zu Wort, dann dämpfend die Grünen-Partner CDU und SWG. Jetzt kommt der Antrag am Donnerstag (17 Uhr, Stadthalle) offen formuliert in den Rat: Geprüft werden soll, was dort zur Verkehrsberuhigung möglich ist, vielleicht auch eine Einbahnstraße. Ein Wörtchen mitzureden hat der Landesbetrieb Mobilität (LBM).

Die Achse Bahnhofstraße, Gilgenstraße und Landauer Straße durch Speyers Innenstadt ist zwar Teil der Landesstraße L454. Dennoch ist die Stadt für sie zuständig, wie Martin Schafft, Leiter des LBM in Speyer, auf Anfrage erläutert. Das betreffe den baulichen Unterhalt, aber auch alle straßenverkehrsrechtlichen Regelungen. Diese erfolgten durch die Stadt, betont Schafft, allerdings „unter vorheriger Anhörung der Polizei und des zuständigen Straßenbaulastträgers“. Der LBM habe in diesen Fällen eine Aufsichtsfunktion.

Wenn es um eine Einbahnstraße oder Tempo 30 gehe, wie bei den Politik-Vorschlägen für die Gilgenstraße, werde der LBM „im Regelfall von der Stadt im Entscheidungsprozess beteiligt“. Im konkreten Fall sei das noch nicht erfolgt, deshalb enthalte er sich einer konkreten Bewertung, so Schafft. Er könne aber allgemein sagen, dass „immer berücksichtigt werden muss, dass eine Landesstraße eine gesetzlich festgelegte Funktion zu erfüllen hat“. Landesstraßen bildeten innerhalb eines Bundeslandes ein Netz, dienten dem Durchgangsverkehr. „Damit wird deutlich, dass Verkehrsbeschränkungen wie insbesondere eine Sperrung sehr kritisch beurteilt werden müssen. Das gleiche gilt für Einbahnstraßenregelungen, da dies Aufstufungen von Kreis- oder von Gemeindestraßen mit entsprechenden Auswirkungen zur Folge haben könnte.“

Angrenzend gilt Tempo 30

Auch eine Tempo-30-Begrenzung müsse die Funktion und Bedeutung der Straße berücksichtigen und sie insbesondere mit den Belangen der Verkehrssicherheit und des Lärmschutzes in Verhältnis setzen. In der Verlängerung der Gilgenstraße, jenseits der Gedächtniskirchen-Ampel, war vor mittlerweile fast einem Jahrzehnt die Landauer Straße Teil eines Pilotprojekts geworden: Hier wurde aus Lärmschutzgründen auf 30 Kilometer pro Stunde verringert. Gutachter haben geprüft, was dies bei der Geräuschkulisse bewirkt.

Das Ganze soll jetzt zur Dauerlösung werden – und hierbei ist der LBM als Obere Verkehrsbehörde doch im Boot: „Das Pilotprojekt ist abgeschlossen. Die Stadtverwaltung Speyer hat Anfang Juli 2020 die Zustimmung zur dauerhaften Anordnung von Tempo 30 im Bereich zwischen Einmündung Schwerdstraße und Bartholomäus-Weltz-Platz beantragt“, berichtet Schafft. Der Antrag werde momentan geprüft.

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