Speyer U-Boot: Grüne fordern Verbot der Anlandung in Speyer

Für U-Boot-Transport vorbereitet: Fläche am Naturhafen.
Für U-Boot-Transport vorbereitet: Fläche am Naturhafen.

Die Speyerer Grünen machen weiter Front gegen den Transport des ausgemusterten U-Boots U17 der Bundesmarine vom Naturhafen im Speyerer Auwald ins Technik-Museum.

Die Stadtverwaltung solle umgehend „alle bisherigen Absprachen“ mit dem Museum zurücknehmen „und eine Anlandung auf städtischem Gebiet verbieten“, heißt es in einem gemeinsamen Schreiben von Kreisverband und Ratsfraktion an die Stadtspitze. Aus Sicht der Grünen ist die Sachlage eindeutig: Die Art und Weise, wie die Stadt der Rodung einer rund 800 Quadratmeter großen Fläche in einem naturschutzrechtlich geschützten Gebiet zugestimmt habe, sei „widerrechtlich“, heißt es in dem Schreiben, in dem die Partei ihre bisherige Position bekräftigt.

Zum einen sei nicht die Stadt als Untere Naturschutzbehörde für die Genehmigung eines Kahlschlags in diesem Waldgebiet zuständig gewesen, sondern der Landesforst. Zum anderen seien gesetzlich festgelegte Verfahrensregeln wie eine erforderliche Verträglichkeitsprüfung oder ein Artenschutzgutachten einfach übergangen worden.

„Vereinbarung fehlt“

Und drittens gebe es keine schriftlich fixierte Vereinbarung über die Anlandung und den Transport des U-Boots vom Rhein auf das Museumsgelände – und damit auch keine Klarheit darüber, ob auf die Kommune nicht etwa Schadenersatzforderungen zukommen könnten. Doch nur ein schriftlicher Vertrag bewahre die Stadt vor etwaigen wirtschaftlichen Nachteilen, argumentieren die Grünen, die einen umfangreichen Forderungskatalog an die Stadt richten. Die Kommune soll nicht nur das Projekt insgesamt stoppen. Sie soll auch einen unabhängigen Gutachter beauftragen, der die ausstehenden Bewertungen übernimmt. Die Kosten dafür müsse als Verursacher das Technik-Museum tragen.

In den Absprachen von Stadt und Museum sehen die Grünen „eine einseitig begünstigende privatrechtliche Vereinbarung zugunsten eines privaten Dritten ohne Erstattung der Kosten, ohne privatrechtliches Entgelt und ohne Klärung von Schadensersatzansprüchen“ und verlangen „alle entscheidungsrelevanten Kriterien öffentlich zu machen“.

Verfahrensschritte gestrafft

Die Stadt hatte in der Vergangenheit mehrfach betont, dass in den Augen der Verwaltung alles rechtmäßig abgelaufen ist, wie Umweltdezernentin Irmgard Münch-Weinmann (Grüne) mehrfach bekundete. Dass Verfahrensschritte übersprungen oder gestrafft wurden, erklärte die Verwaltung auch damit, dass bei der Entscheidung über die Rodungen Eile geboten gewesen sei. Denn wären diese später, in der Vegetationszeit, erfolgt, wären die Auswirkungen auf die Natur womöglich schwerwiegender ausgefallen.

Die Speyerer Grünen waren dieser Argumentation nicht gefolgt und hatten Strafanzeige gegen unbekannt wegen Verstoßes gegen das Bundesnaturschutzgesetz gestellt. Die Polizei ermittelt. In der kommenden Woche soll nun gemeinsam mit Experten eine Begehung des angedachten Anlandebereichs im Auwald stattfinden.

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