Speyer Streit um Plastik geht vor Gericht

Neustadt

. Vertreter der Stadt Neustadt und Müller reden übereinander, aber nicht mehr viel miteinander. Spätestens seit dem die Stadt den Immobilien-Unternehmer die Unterschlagung einer Kunst-Skulptur vorwirft, ist das Tischtuch zerschnitten. Die Staatsanwaltschaft stellte ein Verfahren gegen Müller vorläufig ein, weil sie erst den Ausgang der Zivilklage abwarten will. Vor dem Landgericht Frankenthal klagt die Stadt auf Herausgabe der Skulptur. Verhandelt wird nun am 20. Februar. Die damalige Kreissparkasse Bad Dürkheim hatte der Stadt Neustadt 1996 die Skulptur „Mensch im Widerstreit“ geschenkt. Das ist unstrittig. Wem die Bronzeplastik, die der Künstler Eberhard Linke geschaffen hat, gehört, ist allerdings alles andere als klar. Im Jahr 2006 wurde die Statue dann versetzt: von der Neustadter Fußgängerzone zum Bürgersteig vor der Sparkasse am Strohmarkt. Dass der Bürgersteig dort teilweise nicht der Stadt gehört, sondern der Sparkasse, fiel damals niemandem auf. Dass ist aber nicht unwesentlich: Der heutige Hausbesitzer Winfried Müller verweist nämlich darauf, dass laut dem Bürgerlichen Gesetzbuch Sachen, die fest mit einem Grundstück verbunden sind, dazu gehören, und er folglich mit dem Kauf des Grundstücks auch Eigentümer der Bronzeplastik wurde. Das sieht die Stadt anders und erhebt Anspruch auf die Bronzeplastik, die einen Wert von 15.000 Euro haben soll. Schließlich habe die Stadt 2012 einen Vertrag mit Müller über die Nutzung des Bürgersteigs für einen Parkplatz geschlossen. Und dort sei geregelt, dass Müller die Statue auf seinem Grundstück dauerhaft aufstellen müsse, an einem Standort, „der im Einvernehmen mit der Stadt“ auszuwählen sei. Dazu war Müller anfangs auch bereit. Er hatte das Kunstwerk nur vorübergehend ausgegraben, weil er sonst sein Auto nicht hätte abstellen können. Ehe er einen neuen Standort aussuchen konnte, wurde er von der Stadt verklagt auf Herausgabe der Plastik und wegen Unterschlagung angezeigt. Der Unternehmer ärgerte sich so darüber, dass er auf stur schaltete und das Kunstwerk, „das mir gehört“, vorerst nicht hergeben will. Im Schriftsatz einer Neustadter Kanzlei, die die Stadt in dem Zivilverfahren vor dem Landgericht vertritt, wird Winfried Müller vorgeworfen, die Statue „in einer Nacht- und Nebelaktion“ entfernt zu haben. Mit der Unterschrift unter den Vertrag für den Stellplatz habe er damals auch das städtische Eigentum an dem Kunstwerk anerkannt, argumentieren die Rechtsanwälte. Zudem, so der städtische Rechtsamtsleiter Andreas Bauer, sei die Statue ja nur aus Sicherungsgründen fest mit dem Boden verbunden worden, damit sie nicht umfalle. Im Eigentumsparagraf des Bürgerlichen Gesetzbuches seien andere Fälle gemeint. Egal wie die Fehde ausgeht, der Verlierer ist der Bürger, dem die Stele seit Monaten vorenthalten wird. Dabei ist das Kunstwerk nur Sinnbild für einen Streit, der offensichtlich andere Gründe hat. Müller und der Eigenbetrieb Stadtentsorgung Neustadt (ESN) liegen seit fast zwei Jahren im Clinch über den Umbau des ehemaligen Sparkassen-Gebäudes im Erdgeschoss für den Biomarkt Abraxas. Es geht um Verlauf der Abwasserrohre. Und auf dem Parkplatz neben dem Gebäude will der Unternehmer ein neues Wohnhaus errichten. Dabei gibt es einen Streit mit der Verwaltung unter anderem über die zulässige Anzahl der Geschosse.

x